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Forschung mit der Maus im Max-Delbrück-Zentrum für Molekulare Medizin in Berlin-Buch.

© Mike Wolff

Weil Personal fehlt: Viele Anträge auf Tierversuche werden in Berlin nicht fristgerecht genehmigt

Die allermeisten Anträge auf Laborexperimente mit Tieren werden beanstandungsfrei gestattet – allerdings erst spät. Nun berät der Wissenschaftsausschuss.

In der Debatte um den Tierschutz in Berlins wachsenden Forschungsstätten legt die CDU nach – und möchte von Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) wissen, warum so viele Laborexperimente nicht innerhalb der gesetzlichen Genehmigungsfrist beschieden werden.

Im Wissenschaftsausschuss an diesem Montag will CDU-Hochschulexperte Adrian Grasse die Senatorin fragen, wieso das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) 25 der 136 eingereichten Anträge für genehmigungspflichtige Tierversuche im Jahr 2021 nicht in der gesetzlichen Frist von maximal 55 Tagen bearbeitet hat.

"Erst kürzlich haben die Krebsforscher öffentlich auf die Bedeutung von Tierversuchen hingewiesen", sagte Grasse. "Noch brauchen wir diese Laborversuche, der Senat schadet der Berliner Wissenschaft, wenn er das schleifen lässt." Mediziner, Chemiker und Biologen in zahlreichen Einrichtungen, darunter die Charité und das Robert-Koch-Institut, müssten sich darauf verlassen können, dass sie ordnungsgemäß geplante Laborversuche nach den maximal zwei Monaten Prüfzeit starten dürfen.

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Dem Lageso zufolge wurden 2019 sogar 149 der 231 und im Folgejahr 65 der 174 Anträge nicht fristgerecht beschieden. Auf CDU-Anfrage hatte Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad (Grüne) vor zwei Wochen erklärt, dass die "genauen Gründe" dafür nicht bekannt seien, das personalknappe Lageso aber unter "zusätzlicher Arbeitsbelastung" durch die vielen fachbezogenen Gesetze leide.

Zuletzt war 2020 das Tierschutzverbandsklagegesetz dazugekommen, wonach Verbände stellvertretend für Tiere klagen und umfangreiche Informationen aus den Laboren anfordern dürfen. Sieben Tierschutzorganisationen, darunter "Peta", hatte der Senat dafür anerkannt. Vier Bezirke hatten sich 2021 rechtlich gegen das Verbandsklagegesetz und damit den Einfluss der Tierschützer im Verwaltungsalltag wehren wollen. In seinen letzten Amtstagen hat der damalige Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) das bezirkliche Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht an sich gezogen und einstellen lassen. Die Union prüft, ob dieser Vorgang zulässig war.

Die Zahl der Experimente mit Tieren nimmt tendenziell ab, obwohl Berlin als Forschungsstandort wächst. Wurden 2018 noch 219 Tierversuchsvorhaben durchgeführt, waren es zwei Jahre danach 193 und 2021 gerade 113. Erklärtes Ziel aller Forschungseinrichtungen ist es, wenn möglich, auf andere Methoden zurückzugreifen.

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Zwar verzögerten sich die Abläufen im Lageso gelegentlich auch wegen "mangelhafter Versuchsanträge bei der Tierversuchskommission", schrieb nun Staatssekretär Kamrad. Insgesamt ist die Zahl der Experimente, die letztendlich nicht genehmigt werden, jedoch gering: Ab 2018 war jedes Jahr eine niedrige zweistellige Zahl an Anträgen auf Laborversuche abgelehnt worden, 2021 genehmigte das Lageso nur acht Experimente nicht. Die Forscher bereiten ihre Versuchsreihen also weitgehend einwandfrei vor.

Anträge auf entsprechende Experimente legt das Lageso der erwähnten Tierversuchskommission vor. Für dieses Gremium war ebenfalls der frühere Justizsenator Behrendt verantwortlich. In der Kommission saßen 2020 gleichermaßen Forscher und Tierschützer, Senator Behrendt aber wollte dort mehr Tierschützer platzieren. Die Arbeit der Kommission war über Wochen ausgesetzt, was auch ein Covid-19-Experiment blockierte, beschwerten sich damals die Spitzen von Charité und Robert-Koch-Institut beim Senat. Nun gibt es zwei Kommissionen, die von Wissenschaftlern dominiert werden.

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