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Schilder und Fotos werden gezeigt bei der Kundgebung „Gaza unter Beschuss - gemeinsam gegen das Unrecht“ am 3.11. in Essen

© dpa/Christoph Reichwein

Schilder und Parolen: Islamisten sollen Verbote bei Palästina-Demo in Essen umgangen haben

In Essen sollen Symbole des Islamischen Staates und der Taliban gezeigt worden sein, die den verbotenen Zeichen sehr ähnlich sind. Der Polizei bereitet die Strafverfolgung große Mühen.

Bei der umstrittenen Palästina-Demonstration am vergangenen Freitag in Essen haben Islamisten offenbar bewusst die Auflagen der Behörden umgangen - etwa mit leicht veränderten Fahnen und Symbolen, die dann nicht mehr unter die Verbotsverfügungen fielen.

„Islamisten haben die Täuschung auf die Spitze getrieben und offenbar ganz bewusst sehr ähnliche Symbole des Islamischen Staates und der Taliban genutzt, um für ihre weltfremden Ziele zu werben“, erklärte der Essener Polizeipräsident Andreas Stüve am Dienstag.

„Dabei haben sie die ihnen gesetzten Grenzen vollumfänglich ausgenutzt und machen es den Strafverfolgern äußerst schwer“, sagte der Polizeipräsident. Die Behörden werteten mit großem Aufwand und mit Unterstützung von Dolmetschern und Islamwissenschaftlern alle Videos und Fotos zu der Demonstration aus, sagte ein Sprecher der Essener Polizei. Das werde sicher noch einige Zeit dauern.

Bis Dienstagmittag seien dabei aber keinerlei strafrechtlich relevanten - also verbotenen - Fahnen und Symbole entdeckt worden. Das gelte auch für ein Banner zum Kalifatstaat, das bei der Demonstration gezeigt worden sei. Nicht verboten sei auch der ausgestreckte Zeigefinger, der in Essen gezeigt worden und in der Szene als Erkennungszeichen des Islamstaates bekannt sei, sagte der Sprecher. Nach seiner Kenntnis stammten die meisten Demonstrationsteilnehmer nicht aus Essen.

Ein Strafverfahren läuft gegen den Versammlungsleiter wegen der Art und Weise, wie er die Auflagen für die Demonstration bekannt gegeben hatte. Zum konkreten Fall könne er wegen der laufenden Ermittlungen nichts sagen, sagte der Sprecher. Generell komme es vor, dass bei solchen Reden zu Demonstrationsauflagen einschränkende Halbsätze wie „Es darf nicht behauptet werden, dass....“ nur geflüstert und dann die verbotenen Sätze gebrüllt würden, so dass sie doch wie eine Parole wirken.

Zu der Demonstration waren etwa 3000 Menschen gekommen. Die Ordner hätten dabei eine strikte Geschlechtertrennung vorgenommen. Frauen und Kinder hätten am Ende des Aufzuges laufen müssen und bei der Abschlusskundgebung an einer anderen Stelle stehen müssen als die Männer, berichtete die Polizei. (dpa)

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