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E-Scooter vor Notre-Dame in Paris

© AFP/Kenzo Tribouillard

Aus für Leih-Scooter in Frankreichs Hauptstadt: Ältere Pariser setzen sich bei Mini-Referendum durch

Paris war 2018 unter den Pionieren – nun gibt es ab September nach einem Votum der Bürger keinen Verleih von E-Scootern mehr. Jüngere wussten teilweise nichts von der Abstimmung.

Paris war eine der ersten Städte in Europa, die den Verleih elektrischer Roller 2018 zugelassen hatten: Nun verbannt die französische Hauptstadt die Leih-E-Roller wieder aus ihren Straßen.

In einem Referendum haben sich am Sonntag 89,3 Prozent der Pariser, die zur Abstimmung gegangen sind, gegen den Verleihbetrieb der E-Scooter ausgesprochen. Die Beteiligung war allerdings sehr niedrig, mit 103.084 abgegebenen Stimmen hatten nur 7,5 der Wahlberechtigten in Paris teilgenommen.

Die sozialistische Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, hat nach Bekanntgabe des Ergebnisses am Sonntagabend angekündigt, die Ende August auslaufenden Verträge mit den drei Anbietern Lime, Tier und Dott nicht zu verlängern. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich nach der Pariser Entscheidung gegen ein generelles Verbot der Leihroller in Deutschland aus.

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Private E-Roller dürfen weiter rollen

Hidalgo selbst hatte sich für das Ende des Leihbetriebs für E-Scooter ausgesprochen. Private E-Roller dürfen weiterhin gefahren werden. Ihre Nutzung ist ähnlich umstritten wie in Deutschland, weil es immer wieder zu Gefahrensituationen und Unfällen kommt und die Roller einfach irgendwo abgestellt werden.

Das Referendum verbuchte Hidalgo als einen „schönen Tag für die partizipative Demokratie“. Das kann auch als Seitenhieb gegen Präsident Emmanuel Macron verstanden werden, der mit dem Durchboxen der Rentenreform ohne Abstimmung in der Nationalversammlung eine politische Krise ausgelöst hat.  

Allerdings wird auch Kritik an der Durchführung des Referendums laut: Bereits im Vorfeld hatten vor allem die Verleiher von E-Rollern kritisiert, dass es nur 20 Abstimmungslokale in ganz Paris gab. Außerdem hatten sie gefordert, dass auch elektronisch abgestimmt werden kann.

Ihre Klientele, die vor allem aus der Altersgruppe 18 bis 24 Jahre kommt, wusste angeblich zu zwei Dritteln überhaupt nichts von dem Referendum. Unter den Teilnehmern waren dann auch kaum Menschen unter 30 Jahren vertreten.

Viele Ältere fühlen sich von dem unvernünftigen Gebrauch der Roller gefährdet. Auch werden viele Geräte in die Seine geworfen oder verkehrsbehindernd abgestellt.

Ein Banner zur Bürgerbefragung zum Verbot von Miet-E-Scootern in Paris hängt am Rathaus des 10. Bezirks.
Ein Banner zur Bürgerbefragung zum Verbot von Miet-E-Scootern in Paris hängt am Rathaus des 10. Bezirks.

© dpa/AP/Thibault Camus

Die drei Anbieter von Leih-E-Rollern in Paris hatten vergeblich versucht, mit Gratisfahrten am Abstimmungstag und über Influencer in den sozialen Medien jüngere Menschen zur Abstimmung zu bewegen. Das Unternehmen Dott gab an, dass es in Paris 15 Prozent seines Umsatzes macht.

Die Anbieter sorgen sich auch darum, wie die Pariser Entscheidung sich auf kleinere französische Städte auswirken wird, die noch überlegen, den Verleihbetrieb von E-Rollern zuzulassen. 2022 hatte es in Paris nach offiziellen Angaben insgesamt 408 Unfälle mit den Rollern gegeben, bei denen drei Menschen getötet und 459 verletzt worden sind.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprach sich nach der Pariser Entscheidung gegen ein generelles Verbot der Leihroller in Deutschland aus. „Ein generelles Verbot wie in Paris kann nicht als Blaupause für Deutschland dienen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Augsburger Allgemeinen“ . „Aus unserer Sicht könnte die Einrichtung und verpflichtende Nutzung fester Abstellbereiche Abhilfe schaffen, um mehr Ordnung bei E-Scooter-Leihangeboten zu erreichen“, erklärte er.  „Anbieter, die nicht gegen falsch abgestellte Fahrzeuge konsequent vorgehen, müssen sanktioniert werden können“, forderte er. „In Deutschland nutzt mittlerweile eine zunehmende Zahl an Kommunen das Instrument der Sondernutzungserlaubnis, die bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entzogen werden kann“, erläuterte Landsberg. 

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