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Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage wertet ein Gericht „massive“ und „zum Teil menschenunwürdige“ Medienberichterstattung als strafmildernden Grund. Im Fall des Autobahnrasers erschien das zumindest vordergründig seltsam; in der Urteilsbegründung gegen den koksenden Maler Jörg Immendorff ist es doppelbödiger Zynismus.

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