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Ein Landwirt tastet die Blätter einer Hanfpflanze auf einem Feld.

© dpa/Friso Gentsch

Ampel-Regierung auf dem Prüfstand: Cannabis-Clubs könnten europarechtliche Grenzen überschreiten

Dem „Spiegel“ liegt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor. Es stellt Risiken und Bedenken bei geplanten Cannabis-Clubs dar.

Es ist ein Erfolg für den CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat in einem Gutachten, das er angefordert hatte und das dem „Spiegel“ vorliegt, die europarechtlichen Hürden zur Cannabislegalisierung aufgeführt.

Damit dämpft er die Hoffnung der Ampel auf eine Legalisierung der Droge, wie von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant.

Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs.

Stephan Pilsinger, CSU-Bundestagsabgeordneter

Laut dem „Spiegel“ heißt es in dem Gutachten, vor dem Hintergrund europarechtlicher Verträge sei davon auszugehen, dass „der ausschließlich zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken erfolgende Umgang mit Cannabis legalisiert werden darf“. So läge es im Rahmen des Möglichen, den Privatkonsum – also Besitz, Kauf und Anbau – wie geplant straffrei zu stellen.

Die Bundesregierung plant jedoch die Legalisierung von Cannabis in einem größeren Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

Hinzu kommt, dass die Ampel die Einführung von Cannabis-Clubs erlauben möchte, in denen Mitglieder auch das Cannabis anderer Mitglieder konsumieren dürfen. Laut Gutachten ist das jedoch problematisch.

Stephan Pilsinger sieht sich durch das Gutachten bestätigt. Er hält den aktuellen Gesetzentwurf der Ampel zur Legalisierung von Anbauvereinigungen für „höchstwahrscheinlich nicht mit dem Europarecht vereinbar“ und sagt: „Der Wissenschaftliche Dienst betont in seinem Gutachten die hohe Gefahr einer Kommerzialisierung und damit einer potenziellen Europarechtswidrigkeit des vereinsmäßigen Anbaus in Cannabis Social Clubs.“

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