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Ein Apple-Gebäude in Manhattan.

© REUTERS

Forderung nach Steuernachzahlungen: Was folgt aus dem Streit zwischen Apple und der EU?

Die EU fordert Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe von Apple. Über die Konsequenzen wird gestritten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Forderungen sind selbst für ein so ein riesiges Unternehmen wie Apple immens. 13 Milliarden Euro soll der Techkonzern nach einer Entscheidung der EU-Kommission an Irland nachzahlen, weil die gewährten Steuervergünstigungen illegal seien. Apple und die Regierungen in Dublin und Washington kritisieren das. Und auch in Deutschland sind einige irritiert. „Überzogene Forderungen bei gleichzeitigem Abbruch der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP werden die Handelsbeziehungen massiv belasten“, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder – und warnte vor einem Handelskrieg mit den USA.

Ist die Steuer-Nachforderung juristisch umsetzbar?

Die Aufforderung an die irische Regierung, nicht erhobene Steuern von Apple nachzufordern, weil die EU-Kommission darin eine unerlaubte staatliche Beihilfe erkennt, ist rechtlich bindend. Denn Wettbewerbsrecht ist eine EU-Sache, im Gegensatz zur Steuerpolitik, die nach wie vor den Mitgliedstaaten obliegt. Daher konnte die Regierung in Dublin auch den Steuerdeal mit Apple aushandeln, ohne dass die EU damals schon hätte eingreifen können. Dass sie nun einen Hebel über das Beihilferecht gefunden hat, liegt auch an der Konstruktion des Apple-Deals – er war ungewöhnlich entgegenkommend und damit ein spezifischer Einzelfall. Irland wird nun dagegen klagen, auch Apple wird sich wehren. Der Fall wird so die EU-Gerichtsbarkeit beschäftigen, vermutlich wird es Jahre dauern, bis er endgültig entschieden ist.

Profitiert Deutschland von der Forderung?

Davon gehen die deutschen Steuerbehörden vorerst nicht aus. Die Rückforderung muss von der irischen Steuerbehörde kommen und fließt dann in die irische Staatskasse. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unterstützt das Vorgehen der EU-Kommission zwar, wird aber keine finanziellen Forderungen stellen. Nach Einschätzung des bayerischen Finanzministeriums, das zuständig ist, weil die deutsche Apple-Niederlassung in München sitzt, sowie des Bundesfinanzministeriums wird der deutsche Fiskus von der geforderten Steuerrückzahlung wohl nicht profitieren. „Die zuständigen deutschen Behörden prüfen die Auswirkungen der Entscheidung der EU-Kommission. Auf den ersten Blick ist aber nicht davon auszugehen, dass sich irgendwelche Auswirkungen auf Deutschland ergeben“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Auch in früheren vergleichbaren Fällen – Starbucks in den Niederlanden oder Fiat in Luxemburg – gab es keine Auswirkungen auf Deutschland.

Die Apple-Niederlassung in Deutschland ist eine reine Vertriebsgesellschaft, die nach deutschem Recht besteuert wird, die steuerlich wirklich entscheidenden Funktionen aber sind in Irland angesiedelt. Dass Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) Apple beispringt, hat auch mit dem Sitz des Unternehmens in München zu tun. Mit seiner EU-Kritik hat Söder Standortpolitik gemacht. Es geht dabei aber nicht nur um Arbeitsplätze, sondern auch künftige Steuerzahlungen, die nach dem Auslaufen des irischen Deals im Apple-Konzern möglicherweise anders auf die globalen Zweigfirmen verteilt werden.

Wie reagiert Apple?

Das Unternehmen sieht sich als Opfer anti-amerikanischer Tendenzen und steuerpolitischer Willkür in der EU. Die Position der EU-Kommission sei „völliger politischer Quatsch“, sagte Chef Tim Cook der Zeitung „Irish Independent“. Möglicherweise seien Vorurteile gegen mulitnationale US-Konzerne ein Grund dafür, warum Apple zum Sündenbock gemacht werde. In einem Brief an die Kunden betonte Apple, das Unternehmen habe in Irland nie besondere Steuervorteile erbeten und auch keine erhalten. Die Kommission in Brüssel wolle nachträglich die Spielregeln ändern und gefährde damit die Rechtssicherheit in Europa. Apple solle im Nachhinein zusätzliche Steuern an eine Regierung zahlen, die selbst überhaupt keine Nachforderungen stelle. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, dass die Einsprüche gegen die Brüsseler Entscheidung erfolgreich sein werde.

Nach den Angaben von Cook werde der „allergrößte Teil“ des Apple-Gewinns in den USA versteuert, doch Brüssel wolle offenbar jetzt an dieses Geld herankommen. Wenn sich die Kommission durchsetzen sollte, wären Investitionen und Arbeitsplätze gefährdet. Am Mittwoch kündigte Cook im irischen Radiosender RTÉ außerdem überraschend an, dass Apple 2017 Steuern in Milliardenhöhe in den USA zahlen werde.

Was sagen Regierung und Unternehmerverbände in den USA?

US-Finanzminister Jacob Lew zeigte sich nach der EU-Entscheidung „besorgt“. Er befürchte, dass hier versucht werden solle, Steuern einzustreichen, die eigentlich in den USA bezahlt werden müssten, erklärte Lew in Washington. Ähnlich wie Apple argumentierte der Minister, die EU führe nachträglich neue Vorschriften ein und wolle das souveräne Steuerrecht Irlands außer Kraft setzen. Politiker beider großen Parteien in den USA kritisierten die EU ebenfalls scharf, wie die „New York Times“ meldete. Der Verband BR, der viele große US-Unternehmen vertritt, sprach von einem „aggressiven Akt der EU gegen ein rechtschaffendes US-Unternehmen und einen souveränen Staat“. Brüssel lege eine „neue und gefährliche Art von Protektionismus“ an den Tag, erklärte der Verband auf seiner Internetseite.

Wie schätzen amerikanische Steuerexperten den Fall ein?

Apple steht nicht nur bei der EU-Kommission in der Kritik. Der Steuerexperte Matt Gardner warf der Firma in der Online-Ausgabe des Magazins „FastCompany“ vor, so zu tun, als könne jedes Unternehmen in Irland in den Genuss der Steuervorteile kommen, die Apple gewährt worden seien. Das Heer von Fachleuten und Anwälten, das für Apple die aufwändig konstruierten Modelle zur Steuervermeidung geschaffen habe, sei aber für kleine Firmen völlig unbezahlbar.

Auch sei es falsch, wenn Apple behaupte, nachträglichen Steuerforderungen ausgesetzt zu sein, sagter Gardner. „Die EU sagt lediglich, dass Irlands Steuersatz bei 12,5 Prozent liegt, und dass es nett wäre, wenn Apple diesen Satz bezahlen würde.“ Auch das Verhalten der US-Regierung wird kritisiert. Clark Gascoigne von der FACT Coalition, die sich für Steuertransparenz einsetzt, nennt das Verhalten Washingtons „schrecklich ironisch“. Amerikanische Regierungsvertreter seien auf Steuerzahlerkosten nach Brüssel gejettet, um die EU von der Besteuerung von US-Firmen wie Apple abzubringen – seien aber gleichzeitig unfähig, die fälligen Steuern selbst einzutreiben, sagte Gascoigne der „New York Times“. Auch der Senator Carl Levine sagte, die amerikanischen Steuerbehörden hätten im Fall Apple versagt.

Droht tatsächlich ein Steuer- und Handelskrieg, vor dem Söder warnt?

Das US-Magazin „Fortune“ wertete die EU-Entscheidung gegen Apple als einen ersten Schuss in einem Brüsseler „Krieg gegen Technologie-Giganten“ wie Google, Amazon oder Facebook. Das amerikanische Steuerrecht gibt dem Präsidenten die Möglichkeit, die Steuersätze für Personen und Firmen aus Ländern, in denen US- Unternehmen diskriminiert werden, zu verdoppeln. Angewandt worden sei die aus dem Jahr 1934 stammende Regelung bisher noch nie, meldete die Nachrichtenagentur Reuters.

Nun kommt bei einzelnen Politikern allerdings der Ruf nach einer solchen Strafmaßnahme auf, wie Reuters weiter berichtete. Experten hielten es aber für unwahrscheinlich, dass sich Washington zu solch drastischen Maßnahmen entscheide. Das Magazin „Politico“ zitierte einen namentlich nicht genannten europäischen Diplomaten mit der Einschätzung, dass der Fall Apple kaum einen Handelskrieg auslösen werde. Schon vor dem Streit um die Apple-Steuern waren die Handelsbeziehungen zwischen den USA und Europa nicht die besten. Das in der EU heftig umstrittene transatlantische Freihandelsabkommen TTIP wird von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und der französischen Regierung scharf kritisiert. In den USA befürworten die Kandidaten der großen Parteien im Präsidentschaftswahlkampf, Hillary Clinton und Donald Trump, internationale Handelsabkommen nur dann, wenn sie den USA Vorteile bringen.

Sind Fälle wie jetzt bei Apple auch künftig möglich?

Grundsätzlich ist Steuerdumping ein Mittel für Staaten, Unternehmen anzulocken. In Großbritannien etwa gibt es im Zusammenhang mit dem Brexit Forderungen, die absehbaren Kosten des Ausstiegs aus der EU durch besonders niedrige Unternehmenssteuern zu dämpfen. Allerdings gibt es seit einigen Jahren auf internationaler Ebene Bemühungen, dieses nationale Steuerdumping einzuschränken. Auch Schäuble macht sich dafür stark. Im vergangenen Jahr hat man auf der Ebene der G 20 und der OECD, also der großen Industriestaaten und Schwellenländer, die BEPS-Initiative beschlossen.

BEPS steht für „Base Erosion and Profit Shifting“, auf Deutsch: Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Die soll eingedämmt werden. Ein Mittel dazu soll das „Country-by-Country-Reporting“ sein, das nachzeichnet, in welchen Ländern große Konzerne welche Gewinne erzielen und wie hoch die jeweilige Besteuerung ist. „Dann hat man Anhaltspunkte dafür, ob ein Konzern so besteuert wird, wie er es eigentlich werden müsste. In der Hoffnung, dass solche Fälle wie jetzt in Irland nicht mehr stattfinden“, sagt Schäubles Sprecher. Unklar ist aber, ob man das Vorgehen nachträglich auf Apple anwenden und daraus auch deutsche Nachforderungen an Irland ableiten kann.

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