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Ein einzelner Stuhl steht hinter den Reihen der Unionsfraktion im Plenarsaal des Deutschen Bundestages in Berlin.

© dpa/ Bernd von Jutrczenka

„Fortbestehende Bevorzugung der CSU“: SPD und FDP kritisieren Alternativ-Vorschlag der Union für die Wahlrechtsreform

Die Union ist mit der angedachten Wahlrechtsreform nicht zufrieden. Ihr eigener Vorschlag stößt bei der Ampelkoalition jedoch ebenfalls auf Kritik.

Der Gegenvorschlag der CDU/CSU für eine Wahlrechtsreform stößt bei SPD und FDP auf Ablehnung. „Der Vorschlag der Union scheint mit sehr heißer Nadel gestrickt“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.

„Er führt im Ergebnis zu einer weiter fortbestehenden einseitigen Bevorzugung der CSU.“ Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle nannte den Plan „problematisch, weil er unausgeglichene Überhangmandate enthält und sich damit einseitig zugunsten der Union auswirkt“.

Der am Donnerstag bekannt gewordene Vorschlag der Union sieht vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu verkleinern. „Ebenfalls denkbar ist, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen blieben“, heißt es in dem Papier, das AFP vorlag. Vorgeschlagen wird darin zudem, die sogenannte Grundmandatsklausel auf fünf Direktmandate zu erhöhen.

Der Klausel zufolge zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt. Da die Linke bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 drei Direktmandate holte, ist sie aufgrund der Klausel auch im aktuellen Bundestag als Fraktion vertreten.

Der SPD-Politiker Wiese äußerte starke Zweifel, ob es gelingen werde, sich mit der CDU/CSU auf eine gemeinsame Reform zu verständigen. „Es wird immer klarer: Eine echte Wahlrechtsreform ist mit der Union nicht zu machen, solange sich die CDU in Geiselhaft der CSU befindet“, sagte er.

FDP erklärt Gesprächsbereitschaft

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kuhle, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Freitagsausgaben) mit Blick auf den Unionsvorschlag: „Eine Verzerrung der Sitzverteilung zugunsten einer Fraktion ist nicht hinnehmbar.“

Er verwies aber auf die Gesprächsbereitschaft der Ampel-Fraktionen und begrüßte, dass CDU und CSU darauf reagiert hätten. „Im Sinne der Demokratie wäre es ein wichtiges Signal, wenn ein neues Wahlrecht gemeinsam mit der Union beschlossen würde“, betonte Kuhle.

Der Vorschlag der Ampel-Koalition für eine Reform sieht vor, die Zahl der Wahlkreise nicht zu verändern und die Größe des Bundestags auf die Regelgröße von 598 festzuschreiben. Dies dürfte dazu führen, dass aus einigen Wahlkreisen kein Direktkandidat mehr in den Bundestag einziehen würde, Überhang- und Ausgleichsmandate würden so vermieden. Die Union lehnt ihrerseits diesen Vorschlag ab.

Aktuell zählt der Bundestag 736 Mitglieder. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.

Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Ampel-Fraktionen könnten ihren Reformvorschlag also im Alleingang durchsetzen.

Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt. Zudem gelten bei einem Alleingang der Koalition Klagen dagegen als wahrscheinlich. (AFP)

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