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Droht dem Bundesverfassungsgericht Gefahr durch die AfD?

© dpa/Pool/Uwe Anspach

Update

Kein besserer Schutz des Verfassungsgerichts: SPD und Grüne kritisieren „fahrlässiges“ Nein der Union

Die Ampel wollte das Bundesverfassungsgericht stärker im Grundgesetz verankern – als Reaktion auf die Zuwächse der AfD. Die Union erteilt dem nun eine Absage und erntet dafür heftige Kritik.

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Vertreter der Regierungsparteien haben CDU und CSU wegen der Ablehnung einer Grundgesetzänderung zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme kritisiert.

„In einer der schwierigsten Zeiten für unsere Demokratie seit Jahrzehnten wird die Union ihrer Rolle als verantwortungsvolle Opposition in keinster Weise gerecht“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese der „Rheinischen Post“ vom Freitag.

„Die Geschichte hat leider bereits gezeigt, dass es beim Kampf gegen Extremisten entscheidend sein kann, wie sich die Konservativen verhalten“, sagte der Sozialdemokrat. Er hoffe, dass die Union daraus noch rechtzeitig lerne und „ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht wird“.

Am Donnerstag war das Scheitern der Gespräche zwischen den Ampelfraktionen und der Union bekannt geworden. „Die Unionsfraktion sieht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“, sagte Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“. In Gesprächen mit den Ampel-Parteien sei deutlich geworden, dass dies „nicht nur Vorteile“ mit sich bringe. 

Angesichts des Erstarkens der rechtspopulistischen AfD hatten die Ampelfraktionen vorgeschlagen, die Funktionsweisen des Bundesverfassungsgerichts stärker als bisher im Grundgesetz abzusichern. Nötig ist dafür eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – und damit auch die Zustimmung der Union.

Wir müssen unsere demokratischen Institutionen schützen – auch das Bundesverfassungsgericht.

Johannes Fechner, zweiter parlamentarischer Geschäftsführer der SPD

Die Verärgerung der Ampelparteien ist groß. „Die Union hat den Schuss noch nicht gehört, dass wir unsere Demokratie noch wehrhafter machen müssen“, sagte der zweite parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Johannes Fechner, dem Tagesspiegel. „Wir müssen unsere demokratischen Institutionen schützen – auch das Bundesverfassungsgericht.“

Im November habe CSU-Kollege Volker Ullrich im Bundestag eine Grundgesetzänderung gefordert, erklärte Fechner. „Deshalb sind wir jetzt über diese Absage nach den guten ersten Gesprächen schon sehr verwundert.“

Naiv oder fahrlässig

Der Fraktionsvize der Grünen, Konstantin von Notz, warf CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz „Fundamentalopposition“ vor. Man wisse aus anderen Ländern, „dass höchste Gerichte und ihre Unabhängigkeit eines der ersten Ziele von Rechtsextremen sind“, sagte von Notz. Das Schutzniveau für das Verfassungsgericht nicht zu erhöhen, sei entweder naiv oder in höchstem Maße fahrlässig.

Lindholz verteidigte die Absage der Union. Viele der zuletzt diskutierten Vorschläge für eine neue rechtliche Grundlage des Bundesverfassungsgerichts brächten nicht nur Vorteile mit sich, sagte sie. Fechner und von Notz forderten die Union auf, die Gespräche fortzusetzen. (mit AFP)

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