zum Hauptinhalt
Das Logo der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

© dpa/Martin Schutt

Letzte Änderungen am Etat 2024: Ampel tastet Rücklage der Bundesagentur für Arbeit nicht an

Abschlussrunde im Haushaltsausschuss: Ahrtalhilfen werden ohne Notlagenkredite finanziert – weil noch Geld aus dem Vorjahr übrig ist.

Kurz vor der endgültigen Abstimmung über den Bundeshaushalt für 2024 hat die Regierungskoalition am Donnerstag noch einige Änderungen auf den Weg gebracht – und dabei auch umstrittene Vorhaben abgeblasen. Die Koalition verzichtet nun doch auf das Anzapfen der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA), aus der in diesem Jahr 1,5 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt fließen sollten und weitere 3,7 Milliarden Euro in den drei Jahren danach.

Der Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler sagte vor der Abschlusssitzung des Haushaltsausschusses, es sei aus dem Etat des vorigen Jahres noch so viel Geld übrig, dass dieser Griff in die Rücklage der BA nicht mehr notwendig sei. Das Finanzministerium hatte zuvor den Haushaltsabschluss vorgelegt. Die Rücklage aus den Überschussjahren musste demnach nicht in geplanter Höhe genutzt werden, weshalb nun 6,3 Milliarden Euro auf den Etat 2024 übertragen werden konnten.

Kindler verwies auch auf juristische Bedenken, die man ernst genommen habe. Der Heidelberger Verfassungsjurist Hanno Kube etwa hatte im Tagesspiegel darauf verwiesen, dass es verfassungsrechtlich problematisch sei, 5,2 Milliarden Euro von der Bundesagentur zurückzuverlangen, die in der Pandemie zur Finanzierung der Krisenbewältigung – insbesondere des Kurzarbeitergeldes – bereitgestellt worden waren. Dieser Zuschuss sei über Corona-Notlagenkredite finanziert worden. „Diese Mittel stehen weiterhin in einem Corona-Zusammenhang und können nicht dazu dienen, nun Löcher im allgemeinen Haushalt zu stopfen“, sagte Kube.

CDU spricht von „Flickschusterei“

CDU-Haushaltspolitiker Christian Haase kommentierte die Entscheidung der Koalition mit dem Satz, die Regierung scheine eingesehen zu haben, „dass die Sozialversicherungen kein Selbstbedienungsladen sind“. Das kurzfristige Einbringen der Änderung in den Ausschuss nannte Haase „Flickschusterei“.

Die Regelung, wonach künftig Beziehern von Bürgergeld, die eine Arbeit dauerhaft verweigern, die Sozialleistung für maximal zwei Monate gestrichen werden kann, soll nun auf zwei Jahre begrenzt werden. Bis zum Auslaufen dieser Befristung soll evaluiert werden, welche Wirkung diese verschärfte Sanktion hat. Danach soll dann entschieden werden, ob sie verlängert wird oder nicht.

Wohl als Ergebnis der internen Verhandlungen in der Koalition soll die Einkommensgrenze beim Elterngeld wieder etwas angehoben werden. Zuletzt war beschlossen worden, dass das Elterngeld nur bekommt, wer ein Einkommen von weniger als 150.000 Euro (bei Alleinverdienern) hat. Diese Einkommensgrenze soll nun auf 175.000 Euro angehoben werden, wie aus dem Änderungsantrag der Ampelfraktionen für die so genannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses hervorgeht.

Keine Notlagenkredite mehr

Schon vor der letzten Runde im Ausschuss hatte sich abgezeichnet, dass die Koalition die Ahrtalhilfen in diesem und in den kommenden Jahren aus dem regulären Etat und nicht über neue Notlagenkredite finanzieren will. Für 2024 sind 2,7 Milliarden Euro vorgesehen, um die Folgen der Flutkatastrophe im Jahr 2021 zu bewältigen. SPD und Grüne hatten sich dafür ausgesprochen, für diese Fluthilfen nochmals die Notlagenklausel der Schuldenbremse nutzen zu können. Dank der Übertragung der Rücklagereste ist nun die Finanzierung aus dem regulären Etat möglich.

Auch dagegen hatte es verfassungsrechtlich Bedenken gegeben. Laut Kube liegt das Ereignis zu lange zurück, zudem sei die für 2024 geplante Summe an Hilfen zu gering, um nochmals Notlagenkredite in Anspruch nehmen zu können.

Die Runde am Donnerstag war die zweite Bereinigungssitzung zum Etat 2024. Die erste hatte am 16. November stattgefunden. Am Tag davor hatte das Bundesverfassungsgericht sein einschneidendes Schuldenbremsen-Urteil bekannt gegeben. In der Folge musste die Koalition 60 Milliarden Euro an verfassungswidrigen Notlagenkrediten aus dem Etat 2024 und der Finanzplanung streichen und auch einen Nachtragsetat für 2023 verabschieden. Im Dezember einigten sich die Ampelspitzen dann auf Änderungen im Haushalt 2024, die dann allerdings nochmals korrigiert wurden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false