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Finanzminister Christian Lindner.

© IMAGO/Political-Moments/imago

Drei Monate früher als geplant: Strom- und Gaspreisbremsen werden zum Jahresende beendet

Es kommt alles anders als geplant: Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Strom- und Gaspreisbremsen nicht mehr bis März 2024 verlängert. 

| Update:

Die Gas- und Strompreisbremsen laufen zum 31. Dezember aus. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bestätigte am Freitag offiziell, dass der Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschlossen werde.

Im Deutschlandfunk sagte er: „Es werden also im nächsten Jahr keine Auszahlungen mehr daraus erfolgen. Strom- und Gaspreisbremsen laufen aus.“ Sie würden zum Jahresende „beendet werden müssen“.

Die Ankündigung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Übertragung von Notlagenkrediten auf solche Fonds verfassungswidrig sein kann. Im Fall des WSF kam die Ampelkoalition zum Ergebnis, dass auch hier – wie im Fall des Klima- und Transformationsfonds (KTF) – die Kreditermächtigungen verfallen sind. Sie können nicht mehr genutzt werden.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend auch für Januar und Februar gewährt worden. Auslaufen sollten sie spätestens zum 31. März 2024. Bürger und Unternehmen sollten über den Fonds Hilfen bekommen, weil die Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs deutlich gestiegen waren.

Bei Privathaushalten wurden für einen Großteil des Verbrauchs die Preise für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Inzwischen liegen die Preise auf dem Markt in der Regel darunter. Was die Regierung macht, falls sie im Lauf des Winters doch deutlich nach oben gehen, ist unklar.

Bundeskanzler Scholz sichert geplante Hilfen zu

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Freitag in einer Videobotschaft, alle Hilfen, wie sie in der Pandemie und in der Energiekrise gewährt worden seien, blieben auch nach dem Karlsruher Urteil möglich. Es gebe nun aber klare Vorgaben, wie sie zu finanzieren seien.

„Damit in diesem Jahr die Hilfen gesichert sind, werden wir dem Bundestag für das laufende Jahr vorschlagen, die für solche Fälle im Grundgesetz ermöglichte Ausnahme von der Schuldenbremse erneut zu beschließen“, sagte Scholz.

Lindner hatte am Donnerstag angekündigt, begleitend dazu einen Nachtragsetat für 2023 vorzubereiten. Der soll Anfang der Woche vom Kabinett beschlossen werden. Am Dienstag will Scholz eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben. Der Bundestag soll am Freitag über Notlage und Nachtragsetat erstmals beraten. Beschlossen werden muss das Gesetz bis Jahresende, eine weitere Vorgabe aus Karlsruhe.

Als Folge des Urteils muss die Regierung nun den Etat 2024 neu aufstellen. Scholz sagte dazu, man werde ihn „zügig, aber mit gebotener Sorgfalt“ überarbeiten. Eine personelle Folge des Urteils ist die Entlassung des Haushaltsstaatssekretärs Werner Gatzer. Lindner versetzte ihn ohne Angaben von Gründen zum Jahresende in den einstweiligen Ruhestand.

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