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ARCHIV - 09.11.2023, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine Pflegerin versorgt auf einer Intensivstation eine Patientin, im Vordergrund ist der Monitor eines Beatmungsgeräts zu sehen. Ähnlich wie bei Corona kann auch eine Grippe-Infektion bei Klinikpatienten schwerwiegende Langzeitfolgen haben. (zu dpa "«Long Flu»: Schwerwiegende Langzeitfolgen auch nach Grippe möglich") Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Marijan Murat

Antrag scheitert im Brandenburger Landtag: Keine Landesunterstützung für notleidende Krankenhäuser

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat Angst vor einer Insolvenzwelle und appelliert an den Bund, bei bedrohten Häusern die gestiegenen Betriebskosten über ein Vorschaltgesetz abzudecken.

Brandenburgs Krankenhäuser erhalten vorläufig keine Finanzhilfen des Landes zur Finanzierung ihrer gestiegenen Betriebskosten. Ein entsprechender Antrag der oppositionellen Linken scheiterte am Freitag im Potsdamer Landtag.

Zuvor hatte der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Ronny Kretschmer, gewarnt, dass die „finanziellen Rücklagen der Krankenhäuser massiv zusammengeschmolzen und teilweise schon aufgebraucht sind.“ Mittlerweile stecke man mitten in einer kalten Strukturbereinigung. Belege dafür seien die knapp 35 Klinikinsolvenzen bundesweit in diesem Jahr. „Die duale Finanzierung der Krankenhäuser verbietet es Ihnen nicht, Finanzhilfen für Betriebskosten zur Verfügung zu stellen“, rief Kretschmer den Abgeordneten zu. „Es kommt allein auf Ihren Willen an.“

Bislang sind die Länder nur für die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig. Die Betriebskosten sind dagegen Aufgabe des Bundes. Bei den übrigen Landtagsfraktionen stießen die Linken deswegen auf wenig Gegenliebe: „Es ist unübersehbar, dass die Krankenhäuser in eine Schieflage geraten sind“, sagte etwa der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Landtag, Björn Lüttmann (SPD). Das Land sei aber nicht zuständig.

„Es muss schnell gehandelt werden: Unsere Krankenhäuser brauchen dringend zusätzliche Unterstützung des Bundes, um diese schwierige Zeit zu überbrücken“, sagte Lüttmann. „Die laufenden Verhandlungen über das Krankenhaus-Transparenzgesetz bieten die Chance, eine kurzfristige Lösung zu finden und die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung zu sichern.“

Es muss schnell gehandelt werden: Unsere Krankenhäuser brauchen dringend zusätzliche Unterstützung des Bundes, um diese schwierige Zeit zu überbrücke.

der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Landtag, Björn Lüttmann (SPD)

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, der Cottbuser Orthopäde Michael Schierack, kritisierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Hätte Herr Lauterbach von Anfang an die Landesministerien bei der Krankenhausreform eingebunden, wäre man heute vermutlich schon weiter“, sagte Schierack. Einzig die AfD-Abgeordnete Daniela Oeynhausen sprach sich ebenfalls für Landeshilfen aus: Sie warf der Landesregierung ein „tatenloses Zuschauen“ vor. Zur Krankenhausreform sei im Bund "genug geredet" worden. Nun brauche es Landeshilfen, um das „Krankenhaussterben“ zu stoppen.

Für die Landesregierung forderte Ministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) erneut ein Vorschaltgesetz. „Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nicht nach“, sagte Nonnemacher. Die Sorge vor einer Insolvenzwelle unter Kliniken sei groß und berechtigt. „Damit es zu keiner Insolvenzwelle kommt, bevor die neuen Regelungen greifen können, fordern wir vom Bund ein Vorschaltgesetz für die existenzbedrohten Krankenhäuser, das die Betriebskosten bedarfsgerecht abdeckt.“ Zudem müsse der Landesbasisfallwert rückwirkend für die Jahre 2022 und 2023 erhöht werden. „Es bedarf einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Finanzierung der Betriebskosten über die Landesbasisfallwerte und über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform.“

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