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Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen), Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, sieht mehr Spielräume für den ländlichen Raum.

© picture alliance/dpa/Carsten Koall

Einigung auf Krankenhausreform: Brandenburgs Ministerin Nonnemacher sieht Spielräume für ländlichen Raum

Brandenburgs Gesundheitsministerin erläutert, warum sie von der Klinikreform überzeugt ist. Die Linke hingegen sieht Insolvenzen kommen.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat ihr Lob für die Einigung von Bund und Ländern auf Eckpunkte für ein geplantes Krankenhausstrukturgesetz bekräftigt. Man habe einen „beachtlichen Kompromiss“ erzielt, sagte die Ministerin, die selbst Medizinerin ist, am Dienstag in Potsdam. Zwischen den Ländern und dem Bund war besonders die Zukunft kleiner Kliniken im ländlichen Raum umstritten: In Brandenburg gibt es derzeit 54 Kliniken an 66 Standorten.

Nonnemacher hob hervor, dass die Länder nun Spielraum hätten, den sie für „spezielle Fälle in einem sehr großen, dünn besiedelten Flächenland“ anwenden könnten. „Viele Krankenhäuser in Brandenburg stehen unter extremem ökonomischem Druck“, sagte Nonnemacher. Dies werde durch die niedrigen Fallzahlen begünstigt.

Deswegen müsse das Prinzip der Vergütung nach Fallzahlen durchbrochen werden. „Krankenhäuser sind zur Daseinsvorsorge da, und müssen so finanziert werden, dass sie dieser Versorgung gerecht werden.“ Wie Nonnemacher betonte, sei die Krankenhausplanung weiter Aufgabe der Länder.

Länder behalten Mitspracherecht

Auch in der geplanten Reform würden die Länder an vielen Stellen ein Mitspracherecht haben: So wollten Bund und Länder gemeinsam entscheiden, welche Leistungsgruppen es für die Kliniken künftig gebe. Auch bei der Qualitätsprüfung der Kliniken durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bleibe das Letztentscheidungsrecht bei den Ländern.

„Die Sicherstellungszuschläge bleiben erhalten und werden in die Vorhaltevergütung integriert“, sagte Nonnemacher. Diese unabhängig von der tatsächlichen Belegung eines Klinikbetts an die Krankenhäuser fließenden Vergütungen seien „ganz essenzielle Dinge, um in unseren dünn besiedelten Regionen Dinge sicherzustellen.“

54
Kliniken gibt es derzeit in Brandenburg an 66 Standorten.

Ein Thema in den ostdeutschen Flächenländern bleiben auch ambulant-stationäre Zentren nach dem Vorbild des Krankenhauses im uckermärkischen Templin - also Kliniken, die eng mit ambulant tätigen Fachärzten kooperieren. Nonnemacher betonte, dass sich künftig nicht nur kleine Landkrankenhäuser, sondern auch medizinische Versorgungszentren in diese Richtung entwickeln könnten. Für ihre Finanzierung liege nun ein gut gefüllter Werkzeugkasten bereit, der unter anderem belegärztliche Leistungen und Tagespauschalen umfasse. „Das Bundesgesundheitsministerium ist aufgefordert, nähere Angaben zu machen, ob die Finanzierungsmodelle für diese Strukturen auskömmlich sind.“

Kritik von der Linken

Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Brandenburger Landtag, Sebastian Walter, erklärte dagegen, mit der Reform sei man dem Ziel, Krankenhausstandorte im ländlichen Raum zu erhalten, keinen Schritt näher gekommen. „Wir sind davon sogar weiter entfernt als zuvor“, sagte Walter. „Die Insolvenzen werden kommen.“ Nötig seien mehr finanzielle Mittel, um die Krankenhäuser zu erhalten, sowie ein Profitverbot im Gesundheitsbereich. „Alle Mittel, die zusätzlich erwirtschaftet werden, müssen wieder in den Gesundheitsbereich zurückfließen.“

Man müsse dafür sorgen, dass alle Standorte erhalten bleiben und die Notfallversorgung abgesichert werde. „Ich sehe hier die Gefahr, dass sich der Bund einen schlanken Fuß macht“, so Walter. 

Der Sprecher der Geschäftsführung des Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikums, Hans-Ulrich Schmidt, betonte, dass die Reform und die Inhalte des Eckpunktepapiers in die richtige Richtung gingen. „Die Planungshoheit und –kompetenz der Länder bleibt erhalten“, sagte Schmidt. „Die Kliniken der Maximalversorger, wie das Klinikum Ernst von Bergmann, erhalten für ihre koordinierende Funktion Zuschläge, chronisch unterfinanzierte Bereiche, wie die Kindermedizin, die Geburtshilfe und auch die Notfallmedizin, sollen Sonderzulagen erhalten.“ Wichtig sei aber nun die Konkretisierung und Ausgestaltung im Rahmen des Referentenentwurfs.

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