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Der Staat haftet generell für die Schäden, die seine Beamten und Beschäftigten zu verantworten haben (Paragraf 839 Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 34 Grundgesetz). Erteilt die Stadt zum Beispiel eine Baugenehmigung, die sie später wegen eines Fehlers zurücknimmt, muss sie für die Abrissarbeiten aufkommen.