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© dpa/Christophe Gateau

Ausnahmen erlaubt, wenn das Ziel klar ist: Berlins Finanzsenator Evers macht Vorschlag für neue Schuldenbremse

Stefan Evers sieht Reformbedarf bei der Schuldenbremse. Damit stellt sich der CDU-Finanzsenator wie auch Bürgermeister Kai Wegner gegen Parteichef Friedrich Merz.

Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hat sich erstmals konkreter zu einer möglichen Reform der Schuldenbremse geäußert. Auf einer Veranstaltung des Berliner Rechnungshofs am Donnerstagabend sprach sich Evers dafür aus, kreditfinanzierte Schulden zu ermöglichen, wenn sie an einen klar definierten Zweck gebunden sind. Als Vergleich nannte Evers „die Zweckgebundenheit, wie wir sie auch im Sondervermögen angelegt haben“.

Über das von CDU und SPD geplanten Klima-Sondervermögen sollen bis zu zehn Milliarden Euro in die klimaneutrale Transformation investiert werden, konkret in den Bereichen Gebäude, Energieerzeugung und -versorgung, Verkehr und Mobilität sowie Wirtschaft. Dabei sollen vorrangig jene Maßnahmen umgesetzt werden, die die effizienteste CO₂-Reduktion versprechen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht jüngst die Kreditfinanzierung eines Klima-Sondervermögens der Bundesregierung für verfassungswidrig erklärt hat, wurde die Errichtung des Berliner Klima-Sondervermögens verschoben, um die Folgen des Urteils zu bewerten und zu berücksichtigen.

Durch die Entscheidung aus Karlsruhe klafft im geplanten Bundeshaushalt der Ampel-Regierung für das laufende und kommende Jahr ein Milliardenloch. In diesem Zusammenhang wird auch eine Reform der Schuldenbremse diskutiert, um Investitionen zu finanzieren.

Neben Evers setzt sich auch der Regierende Bürgermeister Kai Wegner für eine Reform der Schuldenbremse ein. Damit stellen sich die beiden CDU-Politiker gegen ihren eigenen Parteichef Friedrich Merz, der an der Schuldenbremse festhält und die Ampel dazu auffordert, das Haushaltsloch unter anderem mit Sozialkürzungen zu stopfen.

Evers betonte am Donnerstag, dass es bei einer Reform der Schuldenbremse nicht darum gehe, „sich eine notwendige Haushaltskonsolidierung zu ersparen“. Die öffentlichen Haushalte müssten sich nach dem Anwachsen in der Corona-Pandemie, als die Schuldenbremse ausgesetzt war, „selbstverständlich in ihrem Ausgabenniveau normalisieren“.

Evers: „Investitionserfordernissen historisch einigermaßen einmalig“

Dennoch seien der Energie- und Klimatransformation so gewaltig, dass sie „die Möglichkeiten des Kernhaushalts“ übersteigen, sagte Evers. „Wir es mit immensen Investitionserfordernissen zu tun, die meines Erachtens historisch einigermaßen einmalig sind.“

Vergleichbar seien sie am ehesten noch mit der Nachwendezeit. „Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir eine Wiedervereinigung mit einer Schuldenbremse, wie sie das Bundesverfassungsgericht insbesondere hinsichtlich Jährlichkeit und Jährigkeit jetzt geschärft hat, hätten stemmen können“, sagte Evers.

Karin Klingen, Präsidentin des Berliner Rechnungshofes, konkretisierte angesichts der Karlsruher Entscheidung ihre Kritik am geplanten Berliner Sondervermögen. „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlt mir die Fantasie, wo jetzt noch der Mehrwert eines Sondervermögens sein soll“, sagte Klingen. „Wenn es diese klare Definition von Jährigkeit und Jährlichkeit gibt, dann kann ich kein Sondervermögen über viele Jahre machen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte, vereinfacht gesagt, entschieden, dass man Kreditermächtigungen, die man zur Bekämpfung einer bestimmten Notlage eingerichtet hat, nicht einfach später in Anspruch nehmen kann. Im Grunde müsste man sich in jedem Jahr entscheiden, ob es eine Notlage gibt und wie viel Geld man braucht, um diese Notlage zu bekämpfen, sagte Klingen. Das aber widerspräche dem Zweck eines kreditfinanzierten Sondervermögens, das über Jahre hinweg angelegt sei wie das Berliner Klima-Sondervermögen.

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