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Dörte Elß ist Chefin der Berliner Verbraucherzentrale. Ihre Kolumne erscheint immer donnerstags.

© Tagesspiegel

Kolumne „Mein guter Rat“: Energiezuschlag für Urlaubsreisen

Viele Hotels erheben wegen der gestiegenen Energiepreise einen Zuschlag. Wird das erst bei Ankunft kommuniziert, ist es nicht rechtens.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Es ist, als trüge ich eine Notenpresse mit mir herum. Brauche ich Geld, male ich. So sagte einst der Künstler Hundertwasser. Wer angesichts der anstehenden Winterferien gerade noch kurzfristig einen Urlaub buchen möchte, wird sich eine solche Geldquelle wünschen.

Wenn der Energiezuschlag erst hinterher benannt wird, muss er nicht gezahlt werden

Viele Hotels erheben nämlich mittlerweile wegen der gestiegenen Strom- und Gaspreise einen Energiezuschlag, der noch zu den Übernachtungskosten hinzukommt. Manche erhöhen die Zimmerpreise im Allgemeinen, andere führen auf der Abschlussrechnung einen pauschalen Zusatzbetrag von rund drei bis neun Euro für den gesamten Aufenthalt auf oder berechnen ihn als Tageszuschlag.

Solange die Unterkunft Zusatzkosten wie diese Extra-Gebühr transparent und nicht erst bei der Ankunft in der Rezeption ausweist, spricht rechtlich nichts dagegen. In der Regel gilt immer der Tarif, welcher bei der Buchung vereinbart wurde. Dabei ist es unerheblich, ob dies online oder telefonisch erfolgte. Der Gesamtpreis ist ausschlaggebend. Wenn so ein Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung erscheint und damit die Gesamtsumme erhöht, müssen Sie den Aufpreis nicht zahlen.

Übrigens gehen kommunale Abgaben wie Bettensteuern und Kurtaxen nicht in den Hotelpreis ein und müssen deshalb vom Hotelier nicht extra ausgewiesen werden. Bei Pauschalreisen behalten sich viele Anbieter Preiserhöhungen vor, auf die Sie vor der Buchung schriftlich hingewiesen werden müssen. Dann darf die Erhöhung bis zu acht Prozent betragen und muss Ihnen bis maximal drei Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden.

In den 20 Tagen vor der Anreise sind Preiserhöhungen unwirksam. Sollten Sie in die Ferien fahren, wünsche ich Ihnen gute Erholung. Und auch wenn es vermutlich finanziell nicht so einträglich ist wie bei Hundertwasser: Malen können Sie in Ihrem Urlaub ja trotzdem.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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