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© dpa/Sebastian Gollnow

Update

„Da hat jemand Gott gespielt“: Arzt der Berliner Charité schweigt nach Tod zweier Patienten vor Gericht

Ein Facharzt der Berliner Charité sitzt fünf Monate nach seiner Verhaftung auf der Anklagebank. Mitangeklagt ist eine 39-jährige Krankenschwester. Beide schweigen zunächst.

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Bei dem Facharzt schienen Patienten in den besten Händen zu sein. Doch der Mann soll als Oberarzt auf einer kardiologischen Intensivstation zwei Patienten umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Gunther S. vor, im November 2021 einen 73-jährigen Patienten und im Juli 2022 eine 73-jährige Patientin mit überdosierten Medikamenten getötet zu haben. Mitangeklagt vor dem Berliner Landgericht ist eine 39-jährige Krankenschwester.

Nach fünfmonatiger Untersuchungshaft wurde der Facharzt für Innere Medizin, der jahrelang am Charité-Campus Virchow-Klinikum tätig war, am Dienstag in den Gerichtssaal geführt. Schweigend reagierten er und die Mitangeklagte auf die Vorwürfe. Beide wollen sich allerdings zu einem späteren Zeitpunkt äußern.

Gegen den Herzmediziner wird wegen Totschlags in zwei Fällen verhandelt, bei der Krankenschwester geht es um Beihilfe oder auch der Täterschaft in einem Fall. Eine Nebenklage-Anwältin sagte am Rande, nachdem sie die Akte gelesen hatte, sei sie erschrocken gewesen – „nach meinem Eindruck hat da jemand Gott gespielt“.

Keine Mordmerkmale erkennbar

S. wurde im August 2022 suspendiert, im Mai dieses Jahres dann festgenommen. Die Staatsanwaltschaft ging bei ihrer Anklage von Mord aus. Der Mediziner habe in beiden Fällen gehandelt, „um seine Vorstellungen zum Sterben und Zeitpunkt des Lebensendes der Patienten zu verwirklichen“, heißt es in der Anklage. Er habe sich „als Herr über Leben und Tod“ aufgeführt.

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Das Landgericht bewertete den Fall jedoch bei der Eröffnung des Hauptverfahrens anders: Nach Aktenlage bestehe lediglich ein hinreichender Tatverdacht für den Straftatbestand des Totschlags, Mordmerkmale seien nicht erkennbar. Beiden Angeklagten droht nach Gerichtsangaben im Fall einer Verurteilung auch ein Berufsverbot.

Im ersten Fall soll S. angewiesen haben, die laufende und zunächst erfolgreiche Reanimation eines Schwerkranken einzustellen. Der Arzt habe dann laut Anklage die Mitangeklagte angewiesen, dem Patienten eine – wie ihm bewusst gewesen sei – tödliche Dosis eines Sedierungsmittels zu geben.

„Zögerlich“ soll sie gespritzt haben. Weil es wider Erwarten weiterhin Vitalzeichen gab, habe der Arzt dem Patienten eine weitere Propofol-Dosis verabreicht. Im zweiten Fall soll der Arzt einer bewusstlosen und beatmeten Patientin das Sedierungsmittel ohne medizinischen Grund gespritzt haben.

Die Charité hatte nach eigenen Angaben im Sommer 2022 über eine Art Whistleblower-System einen Hinweis von einer Zeugin bekommen und die Ermittlungsbehörden eingeschaltet. S. sei umgehend freigestellt worden. Das System war nach einer Tötungsserie durch eine 2007 zu lebenslanger Haft verurteilte Charité-Krankenschwester eingerichtet worden. Der Prozess geht am 7. November weiter.

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