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Weichselstraße 52

© Mietergemeinschaft Weichsel 52/Neukölln

Update

Wohnhaus in der Weichselstraße: Senat unterstützt Ausübung des Vorkaufsrechts in Berlin-Neukölln

Bausenator Gaebler (SPD) will es als Zeichen verstanden wissen, dass dem Senat der Milieuschutz wichtig ist. Der potenzielle Käufer kann das Vorkaufsrecht noch abwenden.

Der Senat unterstützt das Vorhaben des Bezirks Neukölln, das Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus in der in einem Milieuschutzgebiet liegenden Weichselstraße anzuwenden. „Ich unterstütze das Vorhaben des Bezirks Neukölln, die letzten verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts auszuschöpfen“, sagte Bausenator Christian Gaebler (SPD) am Freitag. Es wäre zum ersten Mal nach einer längeren Pause, dass dieses angewendet wird.

Die Senatsverwaltung für Wohnen habe alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Gebäude in der Weichselstraße 52 das Vorkaufsrecht aussprechen könne, sagte Gaebler weiter. Neben dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ginge es dem Senat dabei auch um ein Zeichen, dass dem Land Berlin der Milieuschutz und die Vorkaufsrechte sehr wichtig sind.

Es wäre das erste Mal, dass der Bezirk von seinem Recht Gebrauch macht, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im November 2021 die Vorkaufspraxis der Berliner Bezirke infrage gestellt hatte.

Damals entschieden die Richterinnen und Richter, dass Gemeinden vom Vorkaufsrecht nur Gebrauch machen können, wenn in den Wohnungen erhebliche Missstände vorliegen. In Berlin wurde das Instrument zuvor vor allem angewendet, um die Verdrängung von Menschen aus ihren Kiezen zu verhindern und die soziale Mischung zu erhalten. Dieses Vorgehen sei nicht vom Gesetz gedeckt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Nach Ansicht des Bezirks liegen beim Haus in der Weichselstraße erhebliche Missstände vor. Es soll durchfeuchtete Wände und Decken geben, auch sollen keine ausreichenden Heizmöglichkeiten vorhanden sein.

Neuköllns Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann, zeigte sich am Freitag erfreut über die Entscheidung des Senats: „Ich bin sehr erleichtert und froh, dass wir durch diese Entscheidung in die Lage versetzt werden, das Vorkaufsrecht ausüben zu können“, sagte er dem Tagesspiegel. Somit könne die viele Arbeit, die in den Fall schon gesteckt worden sei, Erfolg haben. „Ich hoffe, dass wir schnell zu der Ausübung kommen und diese rechtlich wirksam wird.

Appell an Bundesregierung

Allerdings kann der potenzielle Käufer, der Investor Hansereal, die Ausübung des Vorkaufsrechts noch selbst abwenden, indem er eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Damit würde sich der Käufer zum Schutz der Mieter und zur Einhaltung sozialer Standards verpflichten. Sollte dies allerdings nicht geschehen, stünde die Senatsverwaltung bereit, einen Erwerb über ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen mit der erforderlichen Finanzierung zu bezuschussen, hieß es in der Erklärung aus Gaeblers Haus.

Wie bereits bekannt wurde, dürfte die landeseigene Immobiliengesellschaft „Stadt und Land“ das Haus übernehmen, wenn das Vorkaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird. Die Frist läuft nach Angaben des Bezirks Neukölln bis zum 25. September. An diesem Tag müssen spätestens alle Schritte erfolgt und das Vorkaufsrecht formal ausgesprochen worden sein.

Das aktuell sehr stark beschränkte Vorkaufsrecht macht die Ausübung schwierig und ist wegen der Herausforderung bei der Wirtschaftlichkeit auf wenige Fälle begrenzt.

Christian Gaebler (SPD), Bausenator

Berlins Bausenator appellierte am Freitag in seiner Stellungnahme auch an die Bundesregierung: „Das aktuell sehr stark beschränkte Vorkaufsrecht macht die Ausübung schwierig und ist wegen der Herausforderung bei der Wirtschaftlichkeit auf wenige Fälle begrenzt.“

Die Bundesregierung müsse den Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht endlich beschließen, damit die Bezirke in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht wieder vollumfänglich anwenden können. „Gleichzeitig ermutige ich die Bezirke, von allen bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen zur Verfügung stehen“, sagte er.

Die Sprecherin für Wohnen und Mieten der SPD-Fraktion, Sevim Aydin, begrüßte die Entscheidung des Senats: „Berlin setzt mit der Ausübung des Vorkaufsrechts in der Weichselstraße 52 ein wichtiges Signal an die Bundesebene und den Mieter*innenschutz“, sagte sie.

Der stadtentwicklungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gräff, sagte: „Die Ausübung des Vorkaufsrechtes im Einzelfall, ohne Spekulationen am Markt weiter anzuheizen, ist richtig.“

Katrin Schmidberger, Sprecherin für Wohnen und Mieten der Grünen-Fraktion, forderte den Senat auf, den Weg für die Ausübung des Vorkaufsrechts auch in weiteren Fällen freizumachen: „Die Weichselstraße 52 darf kein Einzelfall bleiben“, sagte sie. Derzeit gebe es drei weitere Häuser, die sich in der Prüfung befänden.

Der Senat stehe in der Pflicht, nun alle landeseigenen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere gemeinwohlorientierte Akteure an einen Tisch zu holen, um eine gemeinsame Ankaufstrategie zu entwickeln.

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