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Josef Fritzl wird zu seiner Anhörung bezüglich einer Verlegung vom Maßnahmen- in den Normalvollzug am Landesgericht in Krems gebracht.

© picture alliance/dpa/APA/Helmut Fohringer

„Dieser Mensch ist nicht gefährlich“: Inzest-Verbrecher Josef Fritzl bekommt Hafterleichterung

Der als „Monster von Amstetten“ bekannte Josef Fritzl wechselt von einem Gefängnis für Geisteskranke in ein normales. Fritzl hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gehalten und missbraucht.

In Österreich soll der wegen eines Inzestverbrechens zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilte Josef Fritzl von einer Gefängnisanstalt für geisteskranke Straftäter unter Auflagen in ein normales Gefängnis verlegt werden. Das sagte seine Anwältin am Donnerstag nach einer Anhörung Fritzls am Landesgericht Krems vor einem Drei-Richter-Senat.

In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. Der Fall flog 2008 auf und machte weltweit Schlagzeilen.

Josef Fritzl im Gerichtssaal, umringt von österreichischen Polizisten am letzten Tag seines Prozesses im März 2009.
Josef Fritzl im Gerichtssaal, umringt von österreichischen Polizisten am letzten Tag seines Prozesses im März 2009.

© Reuters/Pool/Robert Jaeger

2009 wurde der heute 88-Jährige wegen Inzests, Vergewaltigung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Versklavung und fahrlässiger Tötung eines seiner Kinder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seitdem sitzt der gelernte Elektrotechniker in der Haftanstalt Stein bei Krems im Maßnahmenvollzug und musste sich dort therapieren lassen. Im Gefängnis hat Fritzl einen neuen Nachnamen angenommen.

Fritzl leidet offenbar an Demenz

Grundlage für die Verlegung in ein normales Gefängnis sei ein psychiatrisches Gutachten, das Fritzl Demenz attestiert, wonach der Verteidigerin zufolge keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten seien. „Dieser Mensch ist ganz einfach nicht gefährlich“, sagte die Rechtsanwältin.

Voraussetzung für den Wechsel in ein normales Gefängnis sei allerdings der Nachweis einer regelmäßigen Psychotherapie. Die Entscheidung für die Verlegung sei noch nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte, sagte die Verteidigerin. Die Anklagebehörde habe nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. (Reuters, dpa)

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