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Frachtschiff an einem Containerterminal im Hamburger Hafen.

© dpa/Daniel Reinhardt

Deutschland enthält sich bei EU-Abstimmung: Lieferkettengesetz scheitert auch im zweiten Anlauf

Das Gesetz soll die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards von Lieferketten im Ausland sicherstellen. Die deutsche Wirtschaft reagiert erleichtert auf das Scheitern.

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch mit.

„Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen“, hieß es.

Damit ist offen, ob über das Vorhaben noch mal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.

Die belgische Ratspräsidentschaft kündigte an, weiter nach Lösungen zu suchen, was jedoch als wenig aussichtsreich gilt. Ob die Verhandlungen nach den Wahlen mit einem neuen Europaparlament fortgesetzt würden, ist unklar.

FDP-Widerstand führt zu deutscher Enthaltung

Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme.

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Für eine endgültige Abstimmung im Europäischen Parlament wäre eine „qualifizierte Mehrheit“ von 15 EU-Ländern erforderlich gewesen, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Lieferkettengesetz nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen.

Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen. Die Unstimmigkeiten hatten zu einem offenen Schlagabtausch in der Ampel-Koalition geführt.

Die Bundesregierung hatte sich ursprünglich für eine europäische Regelung eingesetzt. Zuletzt befand Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Gesetz jedoch als in der bisherigen Form „unzumutbar für kleine und mittelständische Unternehmen“.

Können sich die Ampelparteien nicht auf eine Position einigen, muss sich Deutschland in Brüssel enthalten, was wie eine Gegenstimme gewertet wird.

Auch Italien und mehrere kleinere Mitgliedstaaten hatten zuletzt ihre Enthaltung signalisiert, die nötige Mehrheit kam nicht zustande. Damit gibt es kaum noch Aussichten, das Gesetz noch vor den Europawahlen Anfang Juni zu verabschieden.

Gesetz soll Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards sicherstellen

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.

Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz. (dpa, AFP, Reuters)

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