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Jewgeni Prigoschin (Archivbild)

© imago/ITAR-TASS/Mikhail Metzel

Update

Urteil des EU-Gerichts: Sanktionen gegen Prigoschins Mutter sind nicht rechtens

Geht die EU zu Unrecht gegen Familienmitglieder des Chefs der russischen Privatarmee Wagner vor? Die Richter in Luxemburg haben darauf eine klare Antwort.

| Update:

Das Gericht der Europäischen Union hat EU-Sanktionen gegen die Mutter des Chefs der russischen Privatarmee Wagner, Jewgeni Prigoschin, für nichtig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg mit. Der Rat der Mitgliedstaaten kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten.

Ihr Sohn Jewgeni Prigoschin sei zwar verantwortlich für Handlungen, welche die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Dass die beiden verwandt seien, reiche aber für restriktive Maßnahmen gegen Prigoschina nicht aus. (Az. T-212/22)

Die EU-Staaten hatten Violetta Prigoschina am 23. Februar 2022 in Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt auf ihre Sanktionsliste gesetzt, weil sie der Auffassung waren, dass Prigoschina „Handlungen und politische Strategien unterstützt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben“. Dagegen reichte die Mutter des Chefs der sogenannten Wagner-Gruppe dann im April Klage ein.

Ihr Anwalt argumentierte darin unter anderem, die EU habe die Pflicht zur Begründung des Sanktionsbeschlusses missachtet und Tatsachenfehler begangen. So bestreitet Prigoschina laut der Klage, Eigentümerin von zwei Unternehmen zu sein, die von ihrem Sohn gegründet wurden.

Zudem argumentierte sie, dass aus den Verbindungen zu ihrem Sohn nicht geschlossen werden könne, dass sie die territoriale Unversehrtheit der Ukraine in irgendeiner Form beeinträchtigt habe. Das eigentliche Sanktionsziel bestehe darin, indirekt ihren Sohn Jewgeni zu treffen.

Prigoschin soll durch Krim-Besetzung profitiert haben

Dieser wird von der EU als „prominenter russischer Geschäftsmann mit engen Verbindungen zu Präsident (Wladimir) Putin und dem russischen Verteidigungsministerium“ bezeichnet und für die Entsendung von Söldnern der Wagner-Gruppe in die Ukraine verantwortlich gemacht. Zudem wird ihm vorgeworfen, von russischen Entscheidungsträgern profitiert zu haben, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ostukraine verantwortlich sind.

So hat Prigoschin laut EU unter anderem das Unternehmen Konkord gegründet, das nach der Annexion der Krim und der Besetzung der Ostukraine durch von Russland unterstützte Separatisten umfangreiche öffentliche Aufträge vom russischen Verteidigungsministerium erhalten haben soll.

In der Ukraine ist Prigoschins Privatarmee berüchtigt, weil für sie auch verurteilte Mörder und andere Strafgefangene rekrutiert wurden und sie ohne Rücksicht auf Verluste vorzugehen scheint. In der Ukraine kämpfen die Wagner-Söldner derzeit neben den regulären russischen Soldaten um die Kontrolle der östlichen Stadt Bachmut.

Prigoschin selbst hat bereits mehrfach erfolglos versucht, gegen ihn erlassene Sanktionen vor dem EU-Gericht anzufechten. Die Strafmaßnahmen gegen ihn sehen vor, dass alle in der EU vorhandenen Vermögenswerte von ihm eingefroren werden müssen. Zudem darf der 61-Jährige nicht mehr in die EU einreisen.

Sanktioniert wurde er von der EU nicht nur im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt, sondern auch wegen Verstößen gegen das Waffenembargo gegen Libyen, das auch die Entsendung von Söldnern in das Land verbietet. (dpa)

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