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Themenfoto Waermepumpe. Waermepumpe der Marke Wolf in einem Neubau Einfamilinenhaus in Bayern. *** Theme photo Waermepumpe Wolf brand heat pump in a new construction single-family house in Bavaria

© IMAGO/Sven Simon

Kompromiss der Ampel: Das sind die wichtigsten Punkte in der Einigung zum Heizungsgesetz

Am Ende hatte sich noch der Kanzler eingeschaltet. Jetzt stehen die neuen „Leitplanken“ für das Heizungsgesetz. Was genau ist geplant?

Am Ende gibt sich sogar FDP-Fraktionschef Christian Dürr zufrieden. Er spricht von „extrem klugen“ Punkten bei der Einigung zum Heizungsgesetz. Er steht mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Grünen am Dienstagabend gemeinsam vor der Presse. Die drei wollen das Signal senden: Es sei ein sehr guter Kompromiss geworden.

Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich noch am Dienstag in die Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz, wie das Heizungsgesetz offiziell heißt, eingeschaltet. Zuvor war eine Einigung nicht möglich. Doch was ist bei dem zähen Ringen herausgekommen?

Vereinbart wurden „Leitplanken“ – diese sehen wesentliche Änderungen am Gesetzentwurf vor. Die wichtigsten Punkte:

  • Das Heizungsgesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Das geht aus einem dem Tagesspiegel vorliegenden Papier hervor.
  • Wie die Ampel bereits vereinbart hat, soll in Deutschland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird – oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe oder andere Optionen umrüsten sollten. In Baden-Württemberg etwa gibt es bereits ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung.
  • Laut Papier ist nun geplant: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gesetzes noch nicht gelten. Die Vorgaben für neue Heizungen treten für Gebäude im Bestand deshalb voraussichtlich erst Jahre später in Kraft als ursprünglich geplant. 

Umrüstbare Gasheizungen erlaubt

  • Wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen ab dem 1. Januar 2024 weiterhin Gasheizungen eingebaut werden dürfen, vorausgesetzt diese sind auf Wasserstoff umrüstbar. Ausnahme: in Neubaugebieten. Zuvor hatte der Gesetzesentwurf ein weitgehendes Verbot für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 vorgesehen.
  • Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können neben allen anderen Optionen ebenfalls auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die aber kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.
  • Zudem soll ab dem 1. Januar 2024 der Verkauf von Gasheizungen nur stattfinden dürfen, „wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist“. Sprich: Auf steigende Kosten fossiler Energien.

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  • Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen verschiedene Optionen „gleichwertig behandelt werden“, heißt es weiter. So sollen Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, die Anforderungen in jedem Fall erfüllen.
  • Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.  „Deshalb wird es von Seiten des Bundes eine Förderung geben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird und die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt“, heißt es in dem Papier.

Auf Basis der „Leitplanken“ sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause dürfte nun nicht mehr viel im Weg stehen. (mit dpa)

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