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Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) äußerte sich im Ausschuss zu dem Fall.

© dpa/Soeren Stache

Defizite bei den Ermittlungen?: Tod eines 19-jährigen Brandenburgers beschäftigt Rechtsausschuss

Wie kam Fritz G. in Trebbin ums Leben? Die Staatsanwaltschaft Potsdam befasst sich wieder mit dem vier Jahre alten Fall. Am Donnerstag waren die Eltern des Toten im Landtag.

Es war der 24. August 2019. Am Bahnhof von Trebbin (Teltow-Fläming) wird der 19-jährige Fritz G. tot neben den Gleisen gefunden. Doch was mit dem jungen Mann passiert ist, ist bis heute unklar. Klar ist nur: Gegen die ermittelnden Polizeibeamten und die Staatsanwaltschaft Potsdam gibt es schwere Vorwürfe. Sie sollen sich vorschnell auf einen Suizid oder einen Unfall festgelegt haben. Spuren, die auf ein Fremdverschulden hindeuten, seien ignoriert worden. Zunächst hatte der RBB darüber berichtet.

„Es gab Defizite und Versäumnisse“, sagte am Donnerstag auch Péter Vida. Auf Initiative des Landtagsabgeordneten von BVB/Freie Wähler war der Todesfall Thema des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag. Was Vida in dem Gremium berichtete, klang nach einem handfesten Skandal: „Es gab keine Fotos vom Fundort, keine kriminaltechnische Untersuchung“, sagte der Abgeordnete.

Der Gürtel des jungen Mannes sei 200 Meter von der Leiche entfernt gefunden worden, entgegen der Fahrtrichtung des Zuges. Und erst nachdem die Eltern des Verstorbenen eine Obduktion veranlasst hatten, und der Leichnam obduziert wurde, habe man in der Hosentasche des Toten dessen Handy entdeckt. Und trotzdem seien Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst von einem Suizid ausgegangen. „Das waren Ermittlungen, die eines Rechtsstaats nicht würdig waren“, sagte Vida.

Eltern von Fritz G. sitzen im Ausschuss

In der vorletzten Reihe des Tagungsraums des Rechtsausschusses saßen am Donnerstag die Eltern von Fritz G. Sie waren sichtlich aufgewühlt und konnten die Tränen kaum zurückhalten, während Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) von den Ermittlungen berichtete. Ein erstes Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam habe keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden ergeben. Es sei im Februar 2021 wieder eingestellt worden. Auf Initiative der Eltern, die einen pensionierten Ermittler des Landeskriminalamtes Berlin mit einem Gutachten beauftragten, sei das Verfahren wieder aufgenommen worden – um nach knapp zwei Monaten wiederum eingestellt zu werden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft habe zu einem klärenden Gespräch und einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Oktober 2023 geführt, berichtete Hoffmann. „Mit der neuen Wiederaufnahme werden wir auch weiteren Spuren nachgehen“, sagte die Ministerin. „Ich kann Ihnen aber nicht versprechen, dass uns das auch gelingen wird.“

Betroffenheit bei Ministerin und Abgeordneten

Über den Verlauf des bisherigen Verfahrens ist die Ministerin ebenso betroffen wie die Abgeordneten. Alle Anwesenden drückten den Eltern ihr Beileid aus. Und im Raum stand unausgesprochen der Vorwurf, dass schlampige Ermittlungen dazu führten, dass ein Tötungsdelikt übersehen wurde. Wie es jetzt weitergeht?

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich über die konkreten Ermittlungen, die wir jetzt führen werden, nichts sagen kann“, sagte Hoffmann. Sie würden aber mit der nötigen Sorgfalt geführt werden. „Ich habe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass unsere Staatsanwälte vorsätzlich nicht die erforderlichen Maßnahmen unternommen haben.“

Als die Ausschussvorsitzende Tina Fischer (SPD) den Tagesordnungspunkt schloss und den Eltern des Verstorbenen gegenüber noch einmal ihr Mitgefühl zum Ausdruck brachte, entfuhr der Mutter ein leises „Danke!“

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