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Brandenburg will den Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch verbessern. Unter anderem sollen die Informationsflüsse zwischen Behörden erleichtert werden.

© dpa/Michael Reichel

Kinderschutz in Brandenburg: Konzepte für Jugendeinrichtungen sollen Pflicht werden

Brandenburg will den Schutz von Kindern vor Gewalt und Missbrauch verbessern. Einen Opferschutzbeauftragten bekommt das Land aber vorerst nicht.

Das Land Brandenburg will Kinder besser vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt schützen. In einer Aktuellen Stunde debattierte der Landtag am Donnerstag über ein von 100 Brandenburger Jugendlichen mit erarbeitetes Kinder- und Jugendgesetz. Dieses soll die Meldeketten der Behörden bei Verdachtsfällen stärken und Einrichtungen zu mehr Sensibilität für das Kindeswohl bringen.

„Überall, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, müssen künftig Schutzkonzepte aufgestellt werden“, sagte Jugendminister Steffen Freiberg (SPD). Zudem müsse das Jugendamt bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat unverzüglich prüfen, ob es die Strafverfolgungsbehörden informiert, heißt es in dem Gesetzesentwurf, der nun im Jugendausschuss des Landtags weiter beraten wird.

26%
aller Opfer von Straftaten in Brandenburg im vergangenen Jahr waren unter 21 Jahre alt.

Laut Kriminalitätsstatistik waren im Jahr 2023 in Brandenburg 26 Prozent der Opfer aller Straftaten unter 21 Jahre alt – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 21 Prozent. 434 Kinder und 51 Jugendliche wurden sexuell missbraucht, wobei Experten von einer hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ausgehen.

Bereits im Februar hatte der Landtag einen Prüfantrag der rot-schwarz-grünen Koalition verabschiedet, in Brandenburg ein Childhood-Haus, eine interdisziplinäre Anlaufstelle für Missbrauchsopfer, einzurichten. Auf Eis liegt hingegen ein Gesetzentwurf von Innenminister Michael Stübgen (CDU), der die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nicht nur bei der Strafverfolgung, sondern bereits bei Verdacht auf Kindesmissbrauch ermöglichen soll. Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeichnet die Kabinettsvorlage nicht mit.

Am Donnerstag bekräftigten die Grünen ihre Vorbehalte gegen eine massive Ausweitung der Polizeirechte. Die Quellen-TKÜ sei nichts anderes als „staatliches Hacking mithilfe von Trojanern“, sagte Grünen-Fraktionschefin Petra Budke. Das berge sehr große Sicherheitsrisiken.

Auch einen Opferschutzbeauftragten bekommt das Land vorerst nicht. Die oppositionelle Linke scheiterte am Donnerstag mit ihrem Antrag, eine Koordinierungsstelle nach dem Vorbild anderer Bundesländer einzurichten.

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