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Modedesigner Wolfgang Joop.

© dpa

Schadensersatzklage: Weiter Streit um Joops Wunderkind

Potsdamer Modemacher und das Investorenpaar Sander streiten weiter um Geldzahlungen

Potsdam - Muss der Modeschöpfer Wolfgang Joop seinen einstigen Investoren und Fast-Nachbarn, in der noblen Berliner Vorstadt der Familie Sander,  Schadenersatz zahlen? Seit geraumer Zeit streiten sich beide Parteien vor Gericht. Eine Entscheidung viel auch am Donnerstag nicht vor Gericht in Potsdam. In der Zivilklage gegen den Modemacher  lädt das Potsdamer Landgericht jetzt erst einmal Anwälte und einen Notar in den Zeugenstand. Das verkündete die zuständige Kammer für Handelssachen am Donnerstag in Potsdam. Das ehemals an seiner Firma Wunderkind mit 65 Prozent beteiligte Investorenpaar Gisa und Hans-Joachim Sander fordert laut Gericht eine Vertragsstrafe von 500.000 Schweizer Franken (415.000 Euro).
Beim nächsten Verhandlungstermin am 24. Mai soll geklärt werden, ob das Ehepaar bei seinem Ausstieg aus dem Unternehmen sämtliche Ansprüche für erledigt erklärt habe. Dazu sollen die an den Vertragsunterzeichnungen beteiligten Anwälte sowie der damals zuständige Berliner Notar gehört werden.
Sanders und Joop hatten seit Jahren teils erbittert um Wunderkind gekämpft. Sanders - sie ist Erbin des Kosmetik-Riesen Wella - hatten Joop vorgehalten, die Marke falsch ausgerichtet und in die Miesen geführt zu haben. Schließlich hatten Sanders ihre Anteile an einen Finanzinvestor verkauft, von dem Joop seine Anteile wieder übernahm. Was die Firma heute noch wert ist, ist unklar. Fest steht, dass es seit mehr als einem Jahr trotz zahlreicher Ankündigungen von Joop keine neue Kollektion für das Luxuslabel gibt. Verkauft werden Restbestände alter Kollektionen. Läden gibt es auch kaum noch. Der Betrieb stand zuletzt faktisch still: Die für 2011 angekündigten Kollektionen blieben aus. Auch ein Umzug aus der „Villa Rumpf“ am Heiligen See in Potsdam nach Berlin war im Gespräch. Joop hatte vor einem Jahr auch gar angekündigt, Potsdam bald verlassen zu wollen und nach Berlin umzuziehen mit dem Label. All dies ist bisher nicht geschehen. Aufmerksamkeit hatte Joop in den letzten Jahren weniger mit Mode als mit Nebengeschäften erregt: Für eine Kaufhaus-Kette machte er die Deko, für einen Strumpfhersteller schuf er einen Stützstrumpf ansonsten verkaufte er Zeichnungen, eine Möbel- und Teile seiner Kunstsammlung. Gerüchten, er sei in finanzieller Not, war Joop stets entschieden entgegengetreten. Immerhin: Joop hatte im Vorjahr das Brautkleid für Sophie Prinzessin von Isenburg für deren Hochzeit mit Prinz von Preußen entworfen.
Im aktuellen streit geht es um Aktien der Wunderkind AG, die Joop den Sanders schuldig geblieben sein soll. Die Wunderkind-Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich steht gemeinsam mit der Wunderkind GmbH & Co. KG mit Sitz in Potsdam hinter dem Luxus-Modelabel. Das Ehepaar Sander hatte im März 2010 seinen Anteil bei der Wunderkind GmbH & Co. KG von 50 auf dann 65 Prozent erhöht, so der Gerichtssprecher. Laut einer zuvor getroffenen „Aktionärsvereinbarung“ sei die Anteilsverteilung an der Potsdamer Wunderkind GmbH an die bei der Züricher Wunderkind AG gekoppelt. Joop hätte demnach auch Wunderkind-Aktien an die Sanders übertragen müssen – habe dies aber nicht getan, wie das Ehepaar ihm vorwirft. Die Sanders pochen nun auf die in der Aktionärsvereinbarung festgeschriebene Vertragsstrafe in Höhe von 500 000 Schweizer Franken. Joops Anwälte wiederum erkennen die Verpflichtung zur Übertragung der Aktien nicht an, hieß es. Einen neuen Verhandlungstermin gebe es noch nicht, eine Entscheidung soll Anfang März fallen.
Die Klage haben die Sanders im Juni 2011 eingereicht – drei Monate also, nachdem sich die ehemaligen Mehrheitsgesellschafter ganz von Wunderkind verabschiedet hatten. Joop hatte die Firma im März 2011 komplett zurückgekauft. jaha/pet

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