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Folgen eines russischen Raketenangriffs auf medizinische Einrichtungen in Dnipro in der Region Dnipropetrowsk im Mai 2023. Vier Menschen wurden getötet und 32 verletzt.

© Serhit Lysak

Update

Verbot zum Jahrestag des Ukraine-Kriegs bestätigt: Fotos dürfen nicht auf russische Botschaft in Berlin projiziert werden

Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren entscheiden: Bilder vom Krieg in der Ukraine dürfe nicht auf die russische Botschaft projiziert werden. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung.

| Update:

Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot von Kriegsbildprojektionen auf die russische Botschaft im Eilverfahren bestätigt hat, wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch eine Beschwerde gegen die Entscheidung ab. Am zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine will der Verein Vitsche am kommenden Sonnabend vor der russischen Botschaft demonstrieren – und ein deutliches Zeichen setzen.

Geplant war, auf die Botschaft eine Stunde lang Fotos vom Angriffskrieg zu projizieren. Das hat die Polizei den Anmeldern der Versammlung am Freitag per Bescheid untersagt. Den Eilantrag des Vereins gegen das Verbot hat das Verwaltungsgericht nun zurückgewiesen. Vitsche-Anwalt Patrick Heinemann hatte angekündigt, Beschwerde gegen den Beschluss vor dem OVG einzulegen und ist damit am Mittwoch gescheitert.

Gericht pocht auf den Schutz der Würde der diplomatischen Mission

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts beeinträchtigt die Projektion von Bildern und Videos auf Gebäudeteile der Botschaft die Würde der diplomatischen Mission. Nach dem Wiener Übereinkommen treffe den Empfangsstaat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, damit der Frieden und die Würde der diplomatischen Mission nicht beeinträchtigt werden. Diese Ansicht teilt das Oberverwaltungsgericht: Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige eine etwaige Aktion nicht.

Dieses Foto aus dem Krieg in der Ukraine will der Verein Vitsche bei einer Demonstration am 24. Februar 2024 auf die russische Botschaft in Berlin projizieren. Doch die Polizei verbietet die Aktion.
Dieses Foto aus dem Krieg in der Ukraine will der Verein Vitsche bei einer Demonstration am 24. Februar 2024 auf die russische Botschaft in Berlin projizieren. Doch die Polizei verbietet die Aktion.

© Chris Knickerbocker

Zwar müsse der Gastgeberstaat die Botschaft nicht davor schützen, Kritik und Meinungsäußerungen wahrzunehmen. Friedliche Demonstrationen vor diplomatischen Vertretungen seien grundsätzlich zulässig, entschied das Gericht.

Allerdings sei das Erscheinungsbild des Botschaftsgebäudes als Repräsentanz eines Staates bei der Erfüllung diplomatischer Aufgaben essenziell. Das Anstrahlen der Botschaft mit Bildern und Videos berge aber die Gefahr, dass der Botschaft „eine von ihr nicht geäußerte oder gebilligte Meinung unzutreffend zugeschrieben“ wird. Das verletze die Würde der Mission.

Dahinter müsse die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit zurückstehen, entschieden die Richter. Die Unverletzlichkeit der Würde der am internationalen völkerrechtlichen Verkehr beteiligten Staaten sei unverzichtbare institutionelle Mindestvoraussetzung für das friedliche Zusammenleben der Staaten. Daher liege ihr Schutz auch im Interesse der Bundesrepublik Deutschland als Empfangsstaat der diplomatischen Mission.

Das Verbot der Projektion sei daher ein geringfügiger Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der von Exil-Ukrainern getragene Verein könne weiter vor der russischen Botschaft demonstrieren, er sei nur bei der Wahl seiner Mittel beschränkt. Er könne aber auf öffentlichen Flächen eine Leinwand aufstellen, auf die er die Kriegsbilder zeigen könne.

Das OVG verwies in seinem Beschluss darauf, dass die Projektion den völkerrechtlichen Schutz von Frieden und Würde der Botschaft verletze, indem ohne deren Zustimmung deren Eigentum als Projektionsfläche genutzt werde. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit rechtfertige das nicht. Der Beschluss ist nun nicht mehr anfechtbar.

Der Anwalt hatte bereits durchgesetzt, dass am ersten Jahrestag der Invasion ein russischer Schrottpanzer vom Typ T-72 B1 für vier Tage vor der Botschaft aufgestellt werden durfte. Zuvor war monatelang um die Aufstellung des Panzers mit dem Bezirksamt Mitte gestritten worden. Am Ende verpflichtete das Verwaltungsgericht die Behörde, den Antrag zur Aufstellung des Wracks zu genehmigen.

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