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Das Haus in der Weichselstraße 52 in Berlin-Neukölln gilt als baufällig.

© Mietergemeinschaft Weichsel 52/Neukölln

Wohnhaus in der Weichselstraße: Bezirk Neukölln übt erstmals wieder Vorkaufsrecht aus

Im November 2021 stellte das Bundesverwaltungsgericht den Vorkauf von Wohnhäusern infrage. Nun hat das Neuköllner Bezirksamt erstmals wieder Gebrauch von dem Recht gemacht.

Der Bezirk Neukölln hat am Montag erstmals seit zwei Jahren wieder das Vorkaufsrecht für ein Mietshaus ausgeübt. Das Haus in der Weichselstraße 52 mit 21 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten soll an die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“ gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einem Urteil im November 2021 die bisherige Vorkaufsrechtspraxis der Berliner Bezirke infrage gestellt. Allerdings ließ das Urteil einige Lücken, die das Neuköllner Bezirksamt nun ausnutzt: So ist die Anwendung des Vorkaufsrechtes nun auf Häuser begrenzt, die besonders viele Mängel und Missstände aufweisen oder überwiegend leer stehen. Aus Sicht des Bezirks erfüllt das Haus in der Weichselstraße diese Anforderungen.

Zuletzt hatte auch Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD) dem Bezirk seine Unterstützung in dem Fall zugesagt. Neben dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ginge es dem Senat dabei auch um ein Zeichen, dass dem Land Berlin der Milieuschutz und die Vorkaufsrechte sehr wichtig sind, sagte Gaebler kürzlich.

Die ursprüngliche Käuferin hat keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet

Konkret bezuschusst der Senat den Vorkauf durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land“. Zu den genauen Kosten wollte sich ein Sprecher des Bezirksamts auf Anfrage nicht äußern. Nach Tagesspiegel-Informationen soll der Verkehrswert des Hauses bei etwa 3 Millionen Euro liegen.

Ausüben konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht, nachdem der ursprüngliche Käufer, die Immobilieninvestorin Hansereal, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung abgelehnt hatte. In dieser hätte sich die Investorin etwa zur Einhaltung strenger Regelungen verpflichten müssen, um die Mieter:innen zu schützen. Theoretisch hätte die Hansereal noch bis Montagabend, 24 Uhr, Zeit für eine entsprechende Unterschrift gehabt.

Der zuständige Neuköllner Stadtrat Jochen Biedermann (Grüne) dankte dem Senat, der „Stadt und Land“ und seinen Kolleg:innen, „die jene kleinen Spielräume genutzt haben, die uns das Gesetz noch gibt.“ Der Staat müsse eingreifen können, wenn Mietshäuser „den Eigentümer wechseln und allen völlig klar ist, dass aus bezahlbaren Wohnungen in ein paar Jahren möblierte Appartements mit befristeten Mietverträgen gemacht werden“, sagte Biedermann.

Die Politik dürfe nicht „nur zuschauen, wenn sich im Bestand nach und nach kein Normalverdiener und keine Normalverdienerin mehr eine Wohnung leisten kann“, ergänzte der Stadtrat. Er appellierte an die Bundesregierung, das Mietrecht zu reformieren und „den Kommunen wieder ein Vorkaufsrecht an die Hand (zu) geben, das nicht nur bei kaputten und leeren Häusern greift.“

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