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BGH: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen Preisen verbotenKarlsruhe - Händler dürfen nicht mit herabgesetzten Preisen werben, wenn unklar ist, in welchen Fällen der Normalpreis gilt. Bei heruntergesetzten Einführungspreisen muss ersichtlich sein, wie lange diese gelten und ab wann die durchgestrichenen höheren Preise verlangt werden.

Hamburg - Nach dem Diebstahl des Störtebeker-Schädels erhält das Museum für Hamburgische Geschichte rund 100 000 Euro an zusätzlichen Mitteln für Sicherungsmaßnahmen. Diese Summe habe die Kulturbehörde dem Museum zugesichert, sagte Museumsdirektorin Lisa Kosok am Freitag in Hamburg.

Wer passt zu wem? Eine Studie ermittelt, wie wichtig bei der Partnersuche politische Einstellungen sind

Von Adelheid Müller-Lissner