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Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte idie geplante Senkung der Einkommensobergrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro verteidigt.

© Imago/Action Press/Frederic Kern

Familienministerium spricht von „Bestandschutz“: Elterngeld wird nur für Gutverdiener bei Geburten ab Januar 2024 gestrichen

Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hat weiter Anspruch darauf. Dies teilt das Haus von Familienministerin Paus mit.

Die geplanten Änderungen der Ampel-Regierung beim Elterngeld hatte eine Welle der Empörung und heftige Debatten ausgelöst.

Jetzt stellt das Bundesfamilienministerium klar: Die Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. Die Grenze liegt bisher bei 300 000 Euro. 

„Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums den Zeitungen der Funke.-Gruppe. Der Sprecher sprach demnach von „Bestandsschutz“.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Etatentwurf für 2024 verabschiedet. Der Bundestag soll den Bundeshaushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte im „Spiegel“ die geplante Senkung der Einkommensobergrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro verteidigt. Angesichts der Sparvorgaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) habe sie keine andere Wahl.

Sie habe „auf keinen Fall die Höhe des Elterngeldes“ insgesamt kürzen wollen, sagte Paus. Andere Spielräume für Einsparungen habe sie nicht gehabt. In anderen Bereichen hätte sie durch Streichungen finanziell schwächere Gruppen getroffen.

In einer Umfrage für den „Spiegel“ hatte eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland die geplante Streichung des Elterngelds für Familien mit besonders hohen Einkommen befürwortet.

Zwei Drittel (68 Prozent) bewerteten in der Civey-Umfrage das Vorhaben demnach als „eher richtig“ oder „eindeutig richtig“. 27 Prozent sind der Ansicht, er ist „eher falsch“ oder „eindeutig falsch“.

Nach Einschätzung der Potsdamer Familienökonomin Katharina Wrohlich sendet der geplante Wegfall des Elterngeldes für wohlhabende Paare allerdings ein falsches Signal in Sachen Gleichberechtigung.

Eine solche Kürzung konterkariere die gleichstellungspolitischen Ziele, sagte die Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung der „Süddeutschen Zeitung“. (lem)

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