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Der Immobilienentwickler Christoph Gröner (li.) und der Regierende Kai Wegner (CDU).

© Lydia Hesse/Tagesspiegel, Imago/Bernd Elmenthaler, Montage: TSP

Strafzahlung für CDU wegen Gröner-Spenden gefordert: „Die Partei“ will den Bundestag verklagen

Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner spendete der Berliner CDU mehr als 800.000 Euro. Die Rechtmäßigkeit der Spenden könnte bald vor Gericht geklärt werden.

Die Satirepartei „Die Partei“ fordert den Bundestag auf, eine Strafzahlung gegen die CDU wegen angeblich illegal eingenommener Spenden zu verhängen. Dabei geht es um Zahlungen des Immobilienunternehmers Christoph Gröner an den Berliner Landesverband.

Ein entsprechender Schriftsatz, der dem Tagesspiegel vorliegt, wurde am Mittwoch an die Bundestagsverwaltung geschickt. Sollte der Bundestag dem Antrag nicht nachkommen, will „Die Partei“ vor Gericht gehen.

Gröner sowie eine seiner Firmen hatten der Berliner CDU im Jahr 2020 insgesamt 820.000 Euro überwiesen. Die Summe machte fast ein Fünftel der Gesamteinnahmen des Landesverbandes aus. Sollte ein Strafbescheid verhängt werden, müsste die CDU mehr als 2,4 Millionen Euro zahlen, das Dreifache der beanstandeten Spende.

Im Mai 2021 hatte der Unternehmer in einem Interview mit dem Deutschlandfunk Kultur über seine Spenden gesprochen und gesagt, er habe „der CDU drei Bedingungen gesetzt“. Zwei davon bezogen sich auf die Situation in Kinderheimen, unter anderem ging es Gröner um das Kleidergeld für behinderte Kinder.

Außerdem sagte der Immobilienunternehmer: „Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel nicht abschafft, dann möchte ich auch, dass die CDU den nicht abschafft, aber modifiziert.“

Im Gespräch mit dem Checkpoint-Podcast des Tagesspiegels sprach Gröner zwei Jahre später nur noch von „einer einzigen Forderung“ an den Regierenden Bürgermeister Berlins, Kai Wegner (CDU). Wieder sprach er sich dafür aus, behinderten Kindern genauso viel Kleidergeld zur Verfügung zu stellen wie nicht behinderten. Diese Forderung sei „sozusagen schriftlich fixiert“. Den Mietendeckel erwähnte er nicht mehr.

Nach massiver öffentlicher Kritik ruderte Gröner zurück: Er habe „nie eine Bitte geäußert, einen Wunsch erklärt, noch eine Bedingung gestellt. Und wenn ich etwas anderes gesagt habe, dann war es im Affekt“.

Wegner selbst hatte 2021 allerdings im Zusammenhang mit den Spenden ebenfalls gesagt, Gröner habe „einen Wunsch geäußert“ und ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass es nicht so viele Obdachlose in Berlin gebe. Damals war Wegner CDU-Landeschef.

Spenden in Erwartung eines Vorteils sind nicht zulässig

Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger, die „Die Partei“ gegen den Bundestag vertritt, wertet die Gröner-Spenden als Verstoß gegen das Parteiengesetz. Demnach dürfen Spenden nicht angenommen werden, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“. Unzulässig sind also nicht nur Zuwendungen, die tatsächlich mit einer Gegenleistung honoriert wurden.

Aus der Gesamtschau dieser Aussagen wird deutlich, dass Christoph Gröner seine Spenden mit konkreten politischen Erwartungen verbunden hat.

Parteienrechtlerin Sophie Schönberger im Schriftsatz an den Bundestag

Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gröner-Spenden sei allein entscheidend, ob der Spender einen solchen Vorteil erwartet habe, ob die Spende gerade in Erwartung dieses Vorteils geleistet wurde und ob diese Erwartung für die Partei erkennbar gewesen sei, heißt es in Schönbergers Schriftsatz an die Bundestagsverwaltung, der dem Tagesspiegel vorliegt.

Aus der Gesamtschau von Gröners öffentlichen Aussagen werde deutlich, „dass Christoph Gröner seine Spenden mit konkreten politischen Erwartungen verbunden hat“.

Bundestag hat Spenden geprüft und nicht beanstandet

Der Bundestag hat die Rechtmäßigkeit der Spenden Gröners bereits geprüft. Eine Stellungnahme der CDU habe die „einigen Medienberichten entnommenen Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen das Parteiengesetz ausgeräumt“, teilte die Bundestagsverwaltung im Juli mit.

Gröners öffentliche Aussagen seien „nachvollziehbar richtiggestellt“ worden. Dagegen wertet Schönberger die späteren Äußerungen Gröners, er habe nie eine Bedingung für die Spende gestellt, als „reine Schutzbehauptungen“.

Durch die Entscheidung der Bundestagsverwaltung, die Gröner-Spenden an die CDU nicht zu beanstanden und dafür keine Strafzahlung zu erheben, werde „die Chancengleichheit der konkurrierenden Parteien verletzt“, argumentiert Schönberger in dem Schriftsatz für „Die Partei“. Der CDU sei damit ein vermögenswerter Vorteil in Höhe von 2,46 Millionen Euro – so hoch wäre die Strafzahlung – entstanden.

Da der Bundestag den Fall bereits geprüft hat, gilt es als wahrscheinlich, dass die Verwaltung bei ihrer Entscheidung bleibt. In diesem Fall würde „Die Partei“ Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erheben. „Das ist ein Modellprozess, solche Fälle haben wir bisher nicht vor Gericht gehabt“, sagte Schönberger dem Tagesspiegel. Was die Erfolgsaussichten angeht, sei sie „sehr optimistisch“.

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