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Die Ampelparteien nahmen bei dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis einige Änderungen vor.

© dpa/Annette Riedl

Update

Toleranzmenge, Bannzone, Eigenanbau: Gesetz zur Cannabis-Legalisierung wird entschärft – die Beschlüsse im Überblick

Die Ampelfraktionen hatten Einwände gegen die Pläne von Gesundheitsminister Lauterbach. Nun haben sich SPD, Grüne und FDP abschließend zur Cannabis-Legalisierung geeinigt.

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Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist eines der großen Projekte von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Im Tagesspiegel hatte der SPD-Politiker unlängst bestätigt, dass die von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung nicht wie geplant zum Jahreswechsel kommen wird. Die inhaltliche Debatte dazu sei abgeschlossen, „auch wenn das Inkrafttreten nicht zum 1. Januar klappt“, sagte der SPD-Politiker.

Der erste Entwurf von Lauterbach war auch von Sachverständigen in vielen Punkten kritisiert worden. Nun haben sich SPD, Grüne und FDP abschließend auf Änderungen geeinigt.

Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen der Droge sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Auf diese und weitere Details haben sich die Ampel-Parteien verständigt, wie aus einem Papier mit entsprechenden Änderungsvorschlägen zum seit Monaten verhandelten Cannabis-Gesetz hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorlag.

„Wir machen Schluss mit der schädlichen Prohibition von Cannabis“, erklärte dazu die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther am Montag in Berlin.

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Die Grüne bezeichnete das geplante Gesetz als „Paradigmenwechsel, für den sich viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben“. Zuvor hatte das RedaktionsNetzwerk Deutschland berichtet.

„Wir haben uns in den Verhandlungen auf einen Paradigmenwechsel in der Cannabis-Drogenpolitik geeinigt und erkennen damit ausdrücklich die gesellschaftliche Realität an“, teilten die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP – Heike Baehrens, Janosch Dahmen und Andrew Ullmann – der dpa zufolge am Montag mit.

Cannabis-Legalisierung: Was wurde beschlossen?

Die Ampelparteien einigten sich unter anderem darauf, dass die Bannzone, in der der öffentliche Konsum von Cannabis verboten bleibt, deutlich kleiner zu fassen sei.

Künftig ist vorgesehen, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.

„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, teilte Kappert-Gonther mit. Für Jugendliche unter 18 Jahren soll der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten bleiben.

Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen. Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, sodass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe.

So wird beim erlaubten Besitz von Cannabis eine Toleranzgrenze eingeführt: Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar. 

Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden

Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis beziehe. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.

In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. 

Darüber hinaus sehe die Einigung der Ampel vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von 1,0 Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden. lem

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