zum Hauptinhalt
Das Berliner Direktmandatsduo: Gesine Lötzsch und Gregor Gysi.

© dpa/Robert Schlesinger

Urteil zur Wahlwiederholung in Berlin: Linke kann Direktmandate nicht mehr verlieren

Die Abgeordneten der Linkspartei und vom Bündnis Sahra Wagenknecht können aufatmen. Die beiden Berliner Direktmandate können rechnerisch nicht verloren werden.

Die 38 Abgeordneten der Linkspartei und vom Bündnis Sahra Wagenknecht können aufatmen. Bei der Teil-Wiederholung der Bundestagswahl im kommenden Februar können die beiden direkt gewählten Abgeordneten Gregor Gysi und Gesine Lötzsch ihre Mandate nicht verlieren. Die Wahl wurde vom Bundesverfassungsgericht in Lötzschs Wahlkreis Lichtenberg nicht beanstandet und in Gysis Wahlkreis Treptow-Köpenick nur in sechs von 200 Stimmbezirken.

Gysi hatte die Erststimmen-Wahl aber mit 20 Prozentpunkten Vorsprung gewonnen. Nicht einmal rechnerisch ist ein Verlust des Mandats damit noch möglich.

Bei einem Verlust von nur einem der beiden Mandate hätten alle Abgeordneten der Linkspartei und des Bündnis Sahra Wagenknecht ihre Mandate verloren. Sie alle waren nur in den Bundestag eingezogen, weil die Linkspartei drei Direktmandate bei der Wahl gewonnen hatte. An der Fünf-Prozent-Hürde war die Partei gescheitert.

Gesine Lötzsch (Linke) sagte dem Tagesspiegel: „Persönlich bin ich natürlich erleichtert. Die Legislaturperiode ist mehr als zur Hälfte vorbei.“ Die Welt habe sich weiter gedreht. „Krisen, Kriege – die es so 2021 nicht gab. Es ist eine Neuwahl, keine Wiederholung“, meint Lötzsch.

Die Bundestagswahl vom 26. September 2021 muss in Berlin teilweise wiederholt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen bestätigt und damit einen Beschluss des Bundestags weitgehend bestätigt. Die Wahl findet als Erst- und Zweitstimmenwahl in 455 von 2256 Berliner Stimmbezirken voraussichtlich am 11. Februar statt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false