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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

© picture alliance/dpa/Uli Deck

Update

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden

In 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken muss erneut abgestimmt werden, entschieden die Richter in Karlsruhe. Termin ist der 11. Februar.

| Update:

Die Bundestagswahl in Berlin muss teilweise wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstagmorgen und wies damit eine Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zurück. In 455 von 2256 Berliner Wahlbezirken muss erneut abgestimmt werden.

Die Wahl wird in den betroffenen Berliner Wahlbezirken am 11. Februar wiederholt. Das Datum für die Teilwiederholung nannte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Dienstag in Karlsruhe.

In Berlin fanden am 26. September 2021 Wahlen für den Deutschen Bundestag sowie für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlung statt. Dabei kam es zu zahlreichen Fehlern und Pannen. Viele Wählerinnen und Wähler berichteten damals, dass sie ihr Wahlrecht nicht wahrnehmen konnten, weil Wahllokale zwischenzeitlich schließen mussten oder sich nicht zumutbare Schlangen gebildet hatten.

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Gegen die Bundestagswahl im Land Berlin wurden insgesamt 1713 Wahleinsprüche erhoben, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters selbst. Wegen der zahlreichen Pannen hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP am 10. November 2022 entschieden, die Bundestagswahl in 431 von insgesamt 2256 Berliner Wahlbezirken zu wiederholen.

Entscheidung des Bundestags „überwiegend rechtmäßig“

Gegen diese Entscheidung legte die CDU/CSU-Fraktion eine Wahlprüfungsbeschwerde ein, die die Richterinnen und Richter nun abgelehnt haben. „Der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 ist im Ergebnis überwiegend rechtmäßig“, teilte die Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, mit.

„Der Bundestag hat das Wahlgeschehen jedoch unzureichend aufgeklärt, da er trotz entgegenstehender Anhaltspunkte auf die gebotene Beiziehung und Auswertung der einzelnen Wahlbezirke verzichtet hat“, sagte König. Dies habe das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Amtsaufklärungspflicht nachgeholt.

Im Ergebnis kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss, dass die Bundestagswahl in Berlin zum einen in weiteren 31 Wahlbezirken einschließlich der zugehörigen Briefwahlbezirke ungültig ist. Zum anderen hob sie die Ungültigerklärung der Wahl in sieben Wahlbezirken und deren Briefwahlbezirken im Beschluss des Deutschen Bundestages auf. Damit muss sowohl die Abgabe der Erst- als auch der Zweitstimme in rund 20 Prozent der Berliner Wahlbezirke wiederholt werden. Betroffen sind insbesondere die Bezirke Pankow, Reinickendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg.

Bundesverfassungsrichterin König erklärte, dass es in Berlin sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung der Wahl zahlreiche Wahlfehler gegeben habe. Die gesamte Bundestagswahl in Berlin für ungültig zu erklären, kam jedoch nicht in Betracht, da bei der „Korrektur der mandatsrelevanten Fehler“ derjenige Weg zu wählen ist, der dem Interesse am Bestand der gewählten Volksvertretung am stärksten Rechnung trägt. Da nur rund 15 Prozent Urnenwahlbezirke von mandatsrelevanten Fehlern betroffen waren, könne „der Fortbestand der gewählten Volksvertretung nicht als unerträglich angesehen werden“.

Dass der Verfassungsgerichtshof Berlin die Abgeordnetenhauswahl vor gut einem Jahr für vollständig ungültig erklärt und deren Wiederholung angeordnet habe, widerspreche dem nicht. „Zwar liege nach dem äußerlichen Rahmen ein einheitliches Wahlgeschehen vor“, sagte König. Allerdings sei es bei der Landeswahl zu Wahlfehlern gekommen, die bei der Bundestagswahl nicht festzustellen waren. Das betraf etwa falsche Stimmzettel.

Dass die Richterinnen und Richter auch die Forderung der Unionsfraktion ablehnten, die Wahl in sechs von zwölf Wahlkreisen zu wiederholen, begründeten sie damit, dass sie eine Wiederholungswahl, wenn überhaupt, nur im Fall von nachgewiesen Fehlern anordnen kann. In „Fällen, in denen nicht aufklärbar ist, ob ein Wahlfehler vorliegt“, müsse die Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos bleiben muss, sagte König.

Die Grünen-Geschäftsführerin Emily Büning sagte dem Tagesspiegel: „Wir respektieren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und starten entschlossen und gut vorbereitet in diesen Wahlkampf.“ Es sei jetzt Aufgabe aller demokratischen Parteien, die Menschen zu überzeugen, im Februar zur Wahl zu gehen. „In den letzten Jahren wurde deutlich: In Krisenzeiten packen wir die notwendigen Veränderungen an. Wir sichern unseren Wohlstand, schützen das Klima und stehen für soziale Gerechtigkeit in einer vielfältigen Gesellschaft ein. Dafür wollen wir auch zukünftig Verantwortung übernehmen und dafür werden wir in den nächsten Wochen um die Stimmen in Berlin werben.“

Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle twittere: „Sehr gut! Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Entscheidung des Bundestages zur Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin im Wesentlichen bestätigt.“ Man könne nicht einfach in allen Wahlbezirken neu wählen, weil es in manchen Wahlbezirken Fehler gegeben habe.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes stand im Teaser, dass die Wahl in 455 Wahlkreisen wiederholt werden müsse, richtig ist aber Wahlbezirke, so wie es auch korrekt im Artikel selbst stand und steht. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten ihn zu entschuldigen.

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