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Bayern Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

© Imago/Chris Emil Janssen

„Wenn nötig auch beim Verfassungsgericht“: Bayern widersetzt sich Lauterbachs Krankenhausreform

Während die Reformpläne Karl Lauterbachs konkreter werden, droht Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek mit Klage: Der Bund greife immer noch zu stark in die Länderhoheit ein.

Während die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform finalisiert, bekräftigt Bayern seinen Widerstand dagegen. Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisiert die Pläne von Karl Lauterbach (SPD) – und droht auch nach den umfangreichen Modifikationen des avisierten Reformwerks mit Klage in Karlsruhe.

Er sehe auch „in den gegenwärtigen Vorschlägen des Bundes“ die Gefahr einer „gezielten Zentralisierung“ der Klinikversorgung, sagte Holetschek: „Dagegen wehre ich mich. Das ist ein Thema, für das sich Bayern weiter einsetzen wird, im Bundesrat und wenn nötig auch beim Bundesverfassungsgericht.“

Bayerns Gesundheitsminister erklärte dies den Organisatoren des „Nationalen Qualitätskongresses Gesundheit“, der im Herbst in Berlin stattfinden wird. Holetschek warnt im Vorfeld des Kongresses wiederholt davor, dass kleine Kliniken angesichts der gestiegenen Kosten pleite zu gehen drohten.

Krankenhausplanung ist Ländersache und das ist verfassungsrechtlich garantiert.

Klaus Holetschek (CSU), Bayerns Gesundheitsminister

„Die Kliniken brauchen schon jetzt zusätzliche finanzielle Unterstützung, um den Übergang bis zum Greifen der Reform zu schaffen“, sagte Holetschek. „Wenn die Bundesregierung nicht für eine rasche Refinanzierung der ungedeckten Kostensteigerungen sorgt, droht eine unkontrollierte Insolvenzwelle in der Kliniklandschaft.“

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Viele Krankenhäuser können die auch durch die Inflation gestiegenen Kosten derzeit nicht decken. Zudem, so die Reformbefürworter, gebe es zu viele, oft schlecht ausgestattete Kliniken, die miteinander um Patienten konkurrieren.

Die Reform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat eine Spezialisierung aller Krankenhäuser zum Ziel. Das wird dazu führen, dass kleine Kliniken schließen oder fusionieren müssen. In den Ländern sehen sich einige durch den Bund dirigiert, wenngleich zuletzt nur Bayern gegen die Reform stimmte.

1700
Kliniken bundesweit sollen bestimmte Daten in ein Transparenzregister einspeisen.

„Bayern ist und bleibt der Anwalt der flächendeckenden Versorgung“, sagte Holetschek. „Krankenhausplanung ist Ländersache und das ist verfassungsrechtlich garantiert.“

Bundesgesundheitsminister Lauterbach sagte vor wenigen Tagen, dass es bei den circa 1700 Kliniken hierzulande große Qualitätsunterschiede gebe. Er wolle die entsprechenden Informationen durch ein Krankenhaustransparenzgesetz für Patienten zugänglich machen, mit einem interaktiven Klinik-Atlas im Internet.

Auf der Plattform sollen Patienten über jedes Krankenhaus Informationen einholen können: Welche Eingriffe werden dort wie oft vorgenommen, wie viel Personal arbeitet dort, welche Komplikationen gab es bei den Behandlungen?

Kritiker monieren einen zu großen Verwaltungsaufwand, der Marburger Bund – die Gewerkschaft der Klinikärzte – teilte mit, die entsprechenden Informationen, die künftig im Online-Atlas zu finden sein sollen, stünden schon in den obligatorischen Qualitätsberichten der Krankenhäuser.

Anders als andere Aspekte der Klinikreform müssen die Länder dem Transparenzregister nicht zustimmen. Lauterbach will diesen Online-Atlas zum 1. April 2024 einführen.

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