Das Landgericht Köln hat der Internet-Handelsfirma Primus-Online verboten, weiter Mengenrabatte für Gemeinschaftskäufe im Internet - dem so genannten Power-Shopping - zu geben. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor (Az: 33 O 180/00).
Alle Artikel in „Wirtschaft“ vom 12.10.2000
Innovative Geschäftsideen, aber kein Kapital, um ein Unternehmen zu gründen: Das ist oftmals das Schicksal junger Unternehmer. In dieser ersten, frühen Phase der Unternehmensgründung, in der das Produkt erst in der Reife ist, greifen Jungunternehmern meist Seed Capital-Firmen unter die Arme.
An den Technologiebörsen werden Aktien von Unternehmen gehandelt, die als Geschäftsschwerpunkt Produkte oder Dienstleistungen aus den Bereichen moderner Technologien anbieten. Den größten Teil davon decken die Branchen Computer-Hardware und -Software, Datenübertragung, Internet, Telekommunikation, Bio- und Medizintechnologie sowie teilweise moderne Medienunternehmen ab.
Der Autohersteller Ford muss nach einem Gerichtsurteil vom Mittwoch in Kalifornien mehr als 1,7 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Richter Michael Ballachey erklärte, Ford habe seit fast zwanzig Jahren gewusst, dass fehlerhafte Zündungen in die Autos eingebaut worden seien.
Der Mensch ist im Internet nicht allein. Neben ihm bewegen sich auch immer mehr künstliche Bildschirmgestalten durch das Datennetz.
Für Schnäppchenjäger im Internet heißt es wieder einmal "Schluss mit lustig". Das so genannte Power-Shopping, also jenes Verkaufssystem, bei dem sich Verbraucher im Netz zusammenschließen, um für ein Produkt möglichst hohe Mengenrabatte herauszuschlagen, ist nach Ansicht der Richter des Landgerichts Köln sittenwidrig.
"Wohlstand für alle" betitelte 1957 der frühere Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard das Buch, mit dem er sein Konzept einer "sozialen Marktwirtschaft" populär machen wollte. Die am Donnerstag vom ehemaligen Bundesbankpräsidenten Hans Tietmeyer vorgestellte Initiative "Neue Soziale Marktwirtschaft" hat sich zum Ziel gesetzt, Erhards Ordnungssystem "an die Umfeldbedingungen des 21.
Kurz vor dem geplanten Börsengang am 20. November lüftet die Deutsche Post ihr "Briefgeheimnis" zumindest ein Stück weit.
Elektronische Marktplätze haben viele Gemeinsamkeiten mit traditionellen Marktplätzen. Wie auf einem Wochenmarkt kann sich der Kunde schnell und kostengünstig einen Überblick über das Angebot verschiedener Anbieter verschaffen, kann Qualität und Leistung direkt vergleichen.
Freitag für Freitag schreiben auf dieser Seite unsere Kolumnisten über ihr Leben mit den Kursen. Nächste Woche: unser Outsider.
Entspannung am deutschen Aktienmarkt: Nach den schweren Kursverlusten der Vortage konnten sich die Börsen am Donnerstag erstmals wieder leicht erholen. Der Dax kletterte bis zum Nachmittag um rund ein Prozent auf 6625 Punkte.
Das Bundeskartellamt hat am Donnerstag Tatbestände definiert, nach denen der Verkauf unter Einstandspreis möglich ist. Dazu zählen unterlegene Marktmacht und der begrenzte Einsatz von Dumpingpreisen.
Die Unterschiede zwischen den höheren und niedrigeren Einkommensgruppen sind in Deutschland größer geworden. Dies stellte Johann Hahlen, Präsident des Statistischen Bundesamtes, am Donnerstag fest.
Auf Roadshow gehen Unternehmen, um sich bei professionellen Investoren - vor allem Fonds und Versicherungen - vorzustellen und Interesse für eine geplante Wertpapieremission am Kapitalmarkt zu wecken. Im Rahmen einer Roadshow informiert der Vorstand an verschiedenen Finanzplätzen über die Geschäftsaussichten des Unternehmens und teilweise schon über Umfang und Konditionen der Wertpapier-Emission - Aktien oder Festverzinsliche, mit denen das Unternehmen in Kürze Kapital an den Finanzmärkten aufnehmen will.
Electronic- oder E-Business ist die elektronische Geschäftsabwicklung über das Internet oder andere Computernetze. Der gesamte Prozess von Werbung, Geschäftsanbahnung, -abwicklung und Bezahlung bis hin zu Kundenbetreuung und Service erfolgt dabei elektronisch.