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Das Züchten von Hunderassen wie dem Dackel bleibt auch weiterhin erlaubt.

© IMAGO/Panama Pictures/IMAGO/Christoph Hardt

Tierschutzgesetz im Kabinett verabschiedet: „Der Dackel hat eine Zukunft“

Bei der Verschärfung des Tierschutzgesetzes geht es nicht um ein „Dackel-Verbot“, sondern um ein schmerzfreies Leben für die Vierbeiner – das stellte Agrarminister Özdemir noch einmal klar.

Katzen ohne Ohren, Hunde mit extrem kurzer Nase, Kurzköpfigkeit bei bestimmten Kaninchenrassen – so genannte Qualzuchten sollen bei Haustieren künftig stärker eingeschränkt werden. Am Freitag passierte eine Verschärfung des bestehenden Tierschutzgesetzes von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne), mit dem Tierquälerei noch stärker unterbunden werden soll, im Umlaufverfahren das Kabinett. Nach der Sommerpause will sich der Bundestag mit dem Vorhaben befassen.

„Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt. Es geht also nicht um das pauschale Verbot von Rassen“, sagte Özdemir nach der Kabinetts-Verabschiedung. Zwischenzeitlich hatten Befürchtungen über ein mögliches Verbot des deutschen Dackels die Runde gemacht. Özdemir stellte am Freitag noch einmal klar, dass das Gesetz in diesem Punkt zu keinerlei Änderung führt: „Der Dackel hat eine Zukunft.“ Das Gesetz führe zu einem schmerzfreien Leben für die Vierbeiner, deshalb handele es sich um ein „Pro-Dackel-Gesetz“.

Wie der Agrarminister skizzierte, verfolgt die Reform des Tierschutzgesetzes neben der Beendigung der Qualzuchten mehrere weitere Ziele: Kriminelle Geschäfte mit Tierleid im Onlinehandel sollen eingedämmt, eine verpflichtende Videoüberwachung auf Schlachthöfen eingeführt und die Anbindehaltung von Tieren wie Eseln, Ziegen und Rindern grundsätzlich untersagt werden. Zudem sollen Neuanschaffungen von Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferden in reisenden Zirkussen künftig nicht mehr möglich sein.

Um etwa Bergbauern entgegenzukommen, sieht das Tierschutzgesetz einen Kompromiss zwischen Tierschutz und den Belangen der Betriebe vor: Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern wird dem Gesetzentwurf zufolge erst in zehn Jahren untersagt. Die so genannte „Kombihaltung“, in der Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen und saisonal in Anbindehaltung bleiben, wird weiterhin auf Höfen mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt.

Ursprünglich hätte das Gesetz bereits am vergangenen Mittwoch durchs Kabinett gehen sollen. Dass Özdemirs Novelle wieder von der Tagesordnung flog, lag daran, dass die FDP ein weiteres Mal in Detailfragen Nachbesserungsbedarf anmeldete. Bereits im März hatte Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) moniert, dass die Reform zu einer Einschränkung bei Tierversuchen und damit zur Beschränkung für Wissenschaft und Forschung führen könne.

Den Stein des Anstoßes hatte die Neuregelung geliefert, der zufolge die Freiheitsstrafe für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ von derzeit bis zu drei auf fünf Jahre steigt. Das gilt beispielsweise für Täter, die Hunde mit Giftködern töten. Auch der Versuch der Misshandlung oder der Tötung eines Tieres steht künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich von derzeit 25.000 auf bis zu 50.000 Euro. „Für Wissenschaft und Forschung ändert sich dadurch nichts“, sagte Özdemir.

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