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Bundesjustizminister Buschmann bei einer Rede im Bundestag.

© dpa/Melissa Erichsen/Archiv

Umstrittene Pläne der EU-Kommission: Buschmann will „Chatkontrolle“ weiter verhindern

Das Ausspähen verschlüsselter Privatunterhaltungen im digitalen Raum bezeichnen Kritiker als „Chatkontrolle“. Ein EU-Gesetz dazu kam bisher nicht zustande – auch, weil Deutschland dies ablehnt.

Justizminister Marco Buschmann spricht sich weiter gegen Pläne für eine umstrittene „Chatkontrolle“ zur Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder in der EU aus. „Digitale Bürgerrechte sind keine Bürgerrechte zweiter Klasse“, sagte der FDP-Politiker am Montag in Brüssel vor einem Treffen mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen.

Die Pläne verfolgten mit dem Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen ein gutes Ziel. „Was aber nicht in Ordnung ist, wenn demnächst jede private Kommunikation im Netz staatlich anlasslos überwacht werden soll“, so Buschmann.

Die EU-Kommission hatte vergangenes Jahr einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, um die Verbreitung von Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen, einzudämmen.

Kritiker nutzen dafür das Schlagwort „Chatkontrolle“. Sie sehen in dem Vorschlag einen Versuch, die gesamte Kommunikation im Netz inklusive verschlüsselter Nachrichten zu scannen und fürchten Massenüberwachung.

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Der Vorschlag von Innenkommissarin Ylva Johansson sah vor, dass Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mit Hilfe von Software nach entsprechenden Darstellungen zu durchsuchen.

Die Verhandlungen über ein Gesetz konnten bislang nicht beginnen, weil die EU-Länder unter anderem wegen deutscher Bedenken noch keine gemeinsame Position gefunden haben.

Die Gesetzespläne scheiterten unter anderem am Widerstand Berlins. Buschmann betonte, die Bundesregierung habe für ihre Bedenken „viel Rückenwind, auch aus dem Europäischen Parlament“. 

Einigung bis zur Europawahl fraglich

Das EU-Parlament will den Vorschlag in einigen Bereichen entschärfen. Zum Beispiel soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Chats, bei der Inhalte der Kommunikation nur für die Beteiligten im Klartext sichtbar sind, nicht geknackt werden dürfen.

Zudem soll die „Chatkontrolle“ vorerst auf freiwilliger Basis möglich sein. Internetplattformen wie Facebook, Instagram oder Snapchat soll es nach Angaben von Freitag für bis zu zwei weitere Jahre erlaubt sein, private Botschaften oder Posts auf anstößige Inhalte zu durchforsten. Die Verlängerung soll ab dem 4. August des kommenden Jahres greifen.

Unklar ist, ob bis zur Europawahl im Juni noch eine Einigung gefunden werden kann. Die EU-Kommission schlug daher vergangene Woche vor, die derzeitige Übergangsregelung zu verlängern. (dpa, AFP)

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