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In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich gegen den Steuerbescheid zu wehren. TYPISCHE FÄLLE Nach Meinung von Experten sollten Sie dem Bescheid widersprechen, wenn das Finanzamt aus Ihrer Steuererklärung nicht alle geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen anerkannt hat.

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