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Mit dem „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren“ wollte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die oft langen Gerichtsverfahren in Deutschland beschleunigen. Nach Paragraf 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat man einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Verfahren unangemessen lang sind.