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Karlsruhe/Finsterwalde - Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Versammlungsfreiheit ausgeweitet und damit einen Entscheidung des Amtsgerichts Bad Liebenwerda aufgehoben. In einzelnen Fällen können Bürger dieses Grundrecht geltend machen, auch wenn sie sich schweigend, unangemeldet und ohne äußerlich erkennbare Absicht zu protestieren an den Ort einer anderen Demonstration begeben, wie eine Gerichtssprecherin zu einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter sagte.