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Ein Blick ins Grundgesetz müsste eigentlich genügen. Dort heißt es schlicht und einfach: "Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz .

Von Klaus Kurpjuweit

Wer ist jetzt eigentlich verrückt: Die Kühe oder wir? Die BSE-Krise hat uns bei der Suche nach einer Antwort ganz nebenbei einige Anhaltspunkte für echten, wirklich wahnsinnigen Wahnsinn geliefert, der real existiert, nicht nur in den Köpfen einiger Kühe.