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DER UMGANG MIT JUNGEN INTENSIVTÄTERN Jugendliche kommen in Berlin in die Kategorie „Intensivtäter“, wenn sie innerhalb eines Jahres mindestens zehn Mal straffällig werden oder durch besondere Rohheitsdelikte (Körperverletzung, Raub) auffallen. Grenzen lernen sie oft erst mit 14 Jahren kennen, wenn sie erstmals vor dem Jugendrichter stehen.

Keine Sicherheitsverwahrung für Vergewaltiger trotz hohen Rückfallrisikos Staatsanwaltschaft prüft Revision gegen umstrittenes Urteil

Von Thorsten Metzner
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