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Fünf Wochen nach dem Amoklauf von Winnenden haben bislang unbekannte Täter einen Beitrag ins Internet gestellt, in dem die Opfer des Täters Tim K. verhöhnt werden. Bislang konnte die Polizei den Tätern noch nicht auf die Spur kommen.

Der ehemalige Stasi-Spitzel Herbert Gräser muss die Offenlegung seiner Identität via Internet hinnehmen. Seine Klage gegen den Betreiber einer Website scheiterte: Die Namensnennung eines historisch relevanten Spitzels ist rechtens, so das Gericht.

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Michael Jackson dürfte erleichtert sein: Die Versteigerung zahlreicher geliebter Gegenstände aus seiner Neverland Ranch wurde abgesagt. Zunächst hatte es so ausgesehen, als könnte der King of Pop die bereits beauftragte Versteigerung nicht mehr rechtzeitig abblasen.

Strafrechtlich ist es klar geregelt, und dennoch ist die bewusste Infizierung mit dem HI-Virus ein komplizierter Fall – da sind sich die Experten einig. „Strafbar macht sich ein HIV-Infizierter wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Strafgesetzbuch dann, wenn er ungeschützten Sexualverkehr ausübt und seinem Partner nichts von seiner Infektion sagt – obwohl er davon weiß“, erklärt Sascha Böttner, Fachanwalt für Strafrecht.

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