Von Charles A. Landsmann
Alle Artikel in „Meinung“ vom 06.06.2005
Jahr
Das Gesetz will es so: „Schleichwerbung und entsprechende Praktiken sind unzulässig.“ Was im Rundfunkstaatsvertrag steht, gilt für die öffentlichrechtlichen und die privaten Sender gleichermaßen.
Die letzte Woche im Taxi, nach den beiden europäischen Referenden – ein bedrückendes Erlebnis. Der Fahrer des rollenden Stammtisches war natürlich rundum dagegen; auch die Deutschen würden wütend mit Nein gestimmt haben.
Die Gewerkschaften müsste Merkel nicht fürchten – eher die Ministerpräsidenten der Union
Schröder sollte seinen Antrag knapp stellen – ohne Sachfrage Von Jost Müller-Neuhof
… keine Schweiz.“ Diesmal hat er es nicht geschafft.