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Überraschung im Streit um die umstrittenen Haasenburg-Heime: Das Verwaltungsgericht Cottbus kippt einen bereits im Sommer verhängten Belegungsstopp. Dabei hatte Jugendministerin Münch gerade die Schließung der drei Heime angekündigt.

Von Marion van der Kraats

Rechtliche GrundlageDas Jugendamt entscheidet auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) über die Unterbringung in Heimen. Entscheidend ist, ob ein erzieherischer Bedarf besteht.

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