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Schieben und Streuen oder Unfallstellen sichern? Wenn es schneit, reichen die Kapazitäten nicht – sagt der zuständige Landesbetrieb

Von Christoph Stollowsky

Fällt ein Flug wegen fehlender Enteisungsmittel aus, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) jetzt entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 250 Euro pro Fluggast zugesprochen.

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