zum Hauptinhalt

Berlin – Die fünf Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich dem Vernehmen nach darauf geeinigt, künftig auch Volksbegehren zur Änderung der Verfassung zu erlauben. Dafür müssten 20 Prozent der Wahlberechtigten innerhalb von vier Monaten das Volksbegehren unterschreiben, beim anschließenden Volksentscheid ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig, um eine Verfassungsänderung zu erzwingen.

console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })