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Das Landessozialgericht Berlin hat geurteilt: Danach darf der Staat von Arbeitslosen verlangen, einen beträchlichen Teil ihres Vermögens aufzulösen, bevor sie Arbeitslosenhilfe bekommen, Lebensversicherungen eingeschlossen. An diesem Urteil ist nichts auszusetzen: Schließlich ist es nicht einzusehen, warum der Staat Menschen unterstützen sollte, die vermögend sind.

Schadenfreude ist bekanntlich die reinste von allen Freuden, und auch wenn das jetzt staatspolitisch nicht ganz korrekt ist: Der Bürger in uns sieht es gelegentlich doch ganz gern, wenn sich einer unserer Politstars verzockt. Edmund Stoiber hat sich kräftig verzockt.