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Schadenfreude ist bekanntlich die reinste von allen Freuden, und auch wenn das jetzt staatspolitisch nicht ganz korrekt ist: Der Bürger in uns sieht es gelegentlich doch ganz gern, wenn sich einer unserer Politstars verzockt. Edmund Stoiber hat sich kräftig verzockt.

Das Landessozialgericht Berlin hat geurteilt: Danach darf der Staat von Arbeitslosen verlangen, einen beträchlichen Teil ihres Vermögens aufzulösen, bevor sie Arbeitslosenhilfe bekommen, Lebensversicherungen eingeschlossen. An diesem Urteil ist nichts auszusetzen: Schließlich ist es nicht einzusehen, warum der Staat Menschen unterstützen sollte, die vermögend sind.

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