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Das Berliner Verwaltungsgericht hat allen Abenteurern Tür und Tor geöffnet: Das Auswärtige Amt darf sich künftig von befreiten Geiseln kein Geld mehr erstatten lassen. So radikal kann man das Urteil sehen, aber es wäre unfair.

Der französische Staatspräsident hat ein nicht eben rühmliches Talent dafür entwickelt, Krisen zu überleben, an deren Entstehen er selbst beteiligt war. Der Streit über den CPE, das Gesetz zu den Einstellungsbedingungen junger Leute, ist ein eklatantes Beispiel dafür.

Das Phänomen, das einen ihrer Vorgänger das Leben gekostet hat, für einen weiteren zum Thema seines Lebens wurde und über das ein dritter sein Amt verlor, wird ihre Zeit als Generalbundesanwältin wohl kaum noch prägen: der Terror der Rote Armee Fraktion ist – anders als zu Zeiten der Vorgänger Buback, Rebmann und von Stahl – schon lange nicht mehr wichtigstes Beschäftigungsgebiet der Generalbundesanwaltschaft. Der Terror, mit dem sich Monika Harms, die im Mai neue oberste Anklägerin der Republik werden soll, auseinander setzen muss, ist inzwischen islamistisch.

Von Moritz Schuller