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Die geplante Kürzung der Entfernungspauschale von 36 auf 15 Cent pro Kilometer würde für viele Arbeitnehmer zu steuerlichen Mehrbelastungen führen. Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht Beispielrechnungen: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15 000 Euro (verheiratet: 30 000 Euro), dessen Arbeitsstelle zehn Kilometer entfernt ist, zahlt von 2004 an 116 Euro mehr im Jahr – bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern sind es in der gleichen Gehaltsklasse schon 253 Euro, bei 100 Kilometern 1353 Euro.

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