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LEXIKON Während der Laufzeit eines Tarifvertrages unterliegen die Arbeitnehmer einer so genannten Friedenspflicht. Darunter versteht man die Pflicht, während dieser Zeit keine Streiks oder Arbeitskämpfe durchzuführen.

Ihre Maßstäbe waren spezielle: „Ich bin einen halben Zentimeter größer als Prinzessin Margaret.“ Gerta Paatsch war überzeugt davon, etwas Besonderes zu sein.

Von Bernd Hops Wenige Monate, nachdem die Bankgesellschaft ein Sanierungskonzept ausgearbeitet hat, scheint das Unternehmen immer noch nicht auf der sicheren Seite zu sein. Und zwar nicht, weil es an Unterstützung und Sanierungshilfen von außen gemangelt hätte.